Bewerbung an den Hochschulen: häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Hochschulbewerbung in Berlin

Lest euch zum Thema Hochschulbewerbung auch unsere weiteren Websites durch: „Vorbereitung für die Hochschulbewerbung“ und die „Hochschulbewerbung in Berlin“!

Direkter Hochschulzugang:

Wenn du in Deutschland studieren möchtest, brauchst du eine so genannte „Hochschulzugangsberechtigung“. Das bedeutet, du musst dich durch deine Vorbildung dafür qualifizieren, an einer deutschen Hochschule zu studieren. Damit ist in der Regel ein Schulabschluss gemeint, der dem deutschen Abitur entspricht. Wenn du das nicht hast, benötigst du Studienleistungen und/oder eine Hochschulaufnahmeprüfung aus deinem Heimatland.

Ob du mit deiner Vorbildung in Deutschland studieren kannst, erfährst du 

Über die Sprach-Anforderungen und die weiteren Voraussetzungen erkundige dich bitte direkt bei deiner Wunsch-Hochschule.

Indirekter Hochschulzugang:

Wenn deine Vorkenntnisse nicht für einen direkten Hochschulzugang reichen, gibt es die Möglichkeit, sich indirekt, nämlich über den Weg eines Studienkollegs zu bewerben. Kurz gesagt bedeutet das, dass du noch einmal ein Jahr lang zur Schule gehst, um dann eine so genannte Feststellungsprüfung abzulegen. Wenn du die bestehst, ist das deine Hochschulzugangsberechtigung. Weitere Infos zum Studienkolleg gibt es hier.

Das Studienkolleg ist ein einjähriger schulischer Vorbereitungskurs zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Näheres zum Studienkolleg findest du hier.

In Berlin gibt es zwei Studienkollegs, die an Hochschulen angeboten werden: Das gemeinsame Studienkolleg der FU, HU und der Charité und das Studienkolleg an der TU.

Die Bewerbung zum gemeinsamen Studienkolleg der FU, HU und Charité ist nur zum Wintersemester möglich, die TU bietet jeweils zum Sommer- und Wintersemester neue Kurse im Studienkolleg an.

Für einen Platz im Studienkolleg kannst du dich nicht direkt bewerben. Die Antragstellung läuft wie für ein Fachstudium über uni-assist. 

Für das gemeinsame Studienkolleg der FU, HU und Charité solltest du dich nur an einer dieser Hochschulen bewerben bzw. nur einen Antrag stellen. Die Chancen für eine Aufnahme am Studienkolleg erhöhen sich durch eine Doppelbewerbung nicht.

Alle Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren findest du hier:

Bewerbung am gemeinsamen Studienkolleg der FU, HU und Charité

Bewerbung am Studienkolleg der TU 

 

Die Anforderungen an die Deutschkenntnisse unterscheiden sich abhängig von der Hochschule. In der Regel brauchst du ein C1-Level, um ein Studium in Berlin anzufangen (es sei denn, du bist für ein englischsprachiges Programm eingeschrieben).

An manchen Hochschulen kannst du dich als Geflüchteter mit einem B2-Level bewerben. Allerdings musst du dann spätestens ein bis zwei Jahre nach Beginn des Studiums einen C1-Nachweis bringen.

Viele wichtige Infos zu Deutschkenntnissen für ein Hochschulstudium findest du hier.

Bei Studienbeginn im Wintersemester (Oktober-März) gelten folgende Fristen:

Bewerbungsfrist: meist Ende Mai bis 15. Juli

Bei Studienbeginn im Sommersemester (April-September):

Bewerbungsfrist: Anfang Dezember bis 15. Januar

An einigen Hochschulen gibt es andere Termine!

Manchmal ist nur eine Zulassung zum Wintersemester möglich, und manche Fristen enden früher als hier angegeben. Außerdem ist es bei einer Bewerbung über uni-assist empfehlenswert, sich so früh wie möglich zu bewerben, damit noch Zeit ist, eventuell fehlende Unterlagen nachzureichen.

Erkundige dich frühzeitig nach den genauen Terminen für die Bewerbung und nach dem Veranstaltungsbeginn an deiner Wunschhochschule!

Weitere Infos zum Bewerbungsverfahren findest du hier.