Diversität im studierendenWERK

Was sind die Aufgaben der Diversitätsbeauftragten?


Die Diversitätsbeauftragte* ist Ansprechperson für Mitarbeitende rund um das Thema Vielfalt. Zu den Aufgaben gehören:

  • die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen für eine diversitätsorientierte Organisationsentwicklung.
  • die Beratung und Unterstützung von Mitarbeitenden bei Fragen und Unsicherheiten rund um das Thema Vielfalt.
  • die Umsetzung von Angeboten wie Veranstaltungen und Workshops, um die Auseinandersetzung mit dem Thema zu stärken und Vielfalt im studierendenWERK sichtbarer zu machen.
  • die Beratung und Unterstützung bei Fragen zu und die Entwicklung von Angeboten rund um das Thema Beruf und Familie.
  • die Beratung und Unterstützung der Mitarbeitenden bei der diversitätssensiblen Ausrichtung und Entwicklung von Angeboten.

 

Lea Winnig (sie/ihr)
Diversitätsbeauftragte*r studierendenWERK BERLIN
Telefon : 030-93939-7346
vielfalt@stw.berlin

Kontakt aufnehmen oder Feedback geben

Haben Sie Fragen oder Anregungen rund um das Thema Diversität?

Über dieses Formular können Sie direkt Rückmeldungen an die Diversitätsbeauftragte geben.
Dies ist auf Ihren Wunsch auch anonym möglich.

Das Formular ist für Mitarbeitende des studierendenWERK BERLIN gedacht. Für Studierende gibt es im Kulturbereich verschiedene Angebote rund um das Thema Diversität.

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Vielfalt im studierendenWERK BERLIN

Was genau ist Diversität?

 

Diversität ist ein anderes Wort für Vielfalt und umfasst alles, was Menschen unterschiedlich macht.

Das kann mit ihrer Herkunft, Kultur, Geschlecht, Alter, sexuellen Orientierung oder Fähigkeiten zu tun haben.

Zu unseren Kolleg*innen gehören Menschen aus jeder Altersgruppe von 17 Jahren bis zum Renteneintritt, darunter 108 Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung. Die Mitarbeiter*innen kommen aus verschiedenen Berufen und über 45 verschiedenen Ländern. Wir beschäftigen Menschen – Ungelernte sowie Spezialist*innen – in vielfältigen Bereichen vom Handwerk bis zur Beratung. Gemeinsam bieten wir den mehr als 170.000 Studierenden, ein Fünftel mit internationaler Herkunft, Unterstützung. 

Unser Ziel ist es, allen unseren Mitarbeitenden ein gutes Arbeiten zu ermöglichen und unsere Angebote für die Studierenden bedarfsorientiert zu gestalten.

 

 

 

Diversitätsstrategie

Um unsere Aktivitäten im Bereich Diversität zielgerichtet und wirkungsvoll zu gestalten, haben wir eine Diversitätsstrategie entwickelt. Zunächst haben wir uns angeschaut, wo wir derzeit stehen und davon ausgehend dann die Strategie entwickelt.

Für die Bestandsaufnahme wurden Personal-Kennzahlen herangezogen, Interviews mit Führungskräften und Personalvertretungsgremien geführt und eine Mitarbeitendenbefragung umgesetzt. Unsere neue Diversitätsstrategie ist auf fünf Jahre ausgelegt.

Ziel der Strategie ist es, die Diversitätskompetenz der Mitarbeitenden des studierendenWERKs zu steigern und so bestehende Ungerechtigkeiten abzubauen. Diversitätskompetenz setzt sich dabei zusammen aus…

… der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Diversität („Wollen“)

… der Wissensaneignung zum Thema („Wissen“) und

…der Befähigung beides auch anwenden zu können („Können“)

…dem tatsächlichen Anwenden („Handeln“).

Unsere Angebote und Aktivitäten im Bereich Diversität ordnen sich entsprechend in die Umsetzung der verschiedenen Bausteine ein. 

 

Angebote

Um Mitarbeitende in einem informierten und wertschätzenden Umgang mit Studierenden zu unterstützen, haben wir 2023 die Workshop-Reihe Vielfalt in meinem Arbeitsalltag durchgeführt. Inhalte der Workshops waren:

•Vermittlung von Wissen zu: Begriff Diversität, Geschichte und Hintergrund, rechtliche Aspekte, Diversitätsdimensionen,
• Reflexion der eigenen Haltung: Konstruktion von Normalität, Stereotype, Vorurteile, Diskriminierung, eigene Positionierung und Betroffenheit
• Transfer in die berufliche Praxis: Fallarbeit, Umgang mit Diskriminierungsvorwürfen

Insgesamt wurden zehn Workshops umgesetzt. Wenn Sie mehr dazu wissen möchten oder eigene Ideen haben, wie wir Vielfalt und Toleranz im studierendenWERK aktiv fördern können, melden Sie sich gern.

Hier finden Sie die Online-Schulung zum Thema TINA (trans*, inter*, nicht-binär, agender) Personen. In der Schulung lernen Sie: grundlegende Begriffe, die rechtliche Situation und Berührungspunkte der Arbeit im stW mit TINA Personen. Die Schulung dauert je nach Vertiefung und Interesse zwischen 15 und 30 Minuten.

Den Link finden Sie HIER.

Dem studierendenWERK BERLIN ist es wichtig, seine Beschäftigten dabei zu unterstützen, die verschiedenen Erfordernisse von Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Seit 2009 sind wir durch das audit berufundfamilie zertifiziert. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.stw.berlin/karriere/wir-bieten/beruf-und-familie.html

Hier finden Sie eine kleine Auswahl an kostenfreien Lernangeboten im Internet.

  • TINA Schulung stW BERLIN: In der Schulung lernen Sie: grundlegende Begriffe, die rechtliche Situation und Berührungspunkte der Arbeit im stW mit TINA (trans*, inter*, nicht-binär, agender) Personen. Die Schulung dauert je nach Vertiefung und Interesse zwischen 15 und 30 Minuten: https://www.stw.berlin/karriere/unternehmen/mitarbeiter/tina.html

Gesetzliche Grundlagen 

Hier finden Sie wichtige Anlaufstellen außerhalb des studierendenWERKs und eine Auswahl wichtiger gesetzlicher Grundlagen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Gesetz verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit folgenden Merkmalen/Themen:

  • Ethnische Herkunft oder Rassismus,
  • Geschlecht,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter,
  • sexueller Identität.

Das AGG enthält Rechte und Pflichten für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes finden Sie einen kurzen Erklärfilm und weitere Informationen zum AGG:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html 

Weitere wichtige Gesetze auf der Bundesebene sind z.B. das Grundgesetz und das Sozialgesetzbuch. Im SGB IX finden sich Reglungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Gesetze auf Landesebene in Berlin

Landesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst (LGG)

Das LGG verpflichtet die Einrichtungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur aktiven Frauenförderung. Es sieht unter anderem Frauenförderpläne und Frauenvertretungen vor. Hier finden Sie weitere Informationen zum LGG:

https://www.berlin.de/sen/frauen/recht/landesgleichstellungsgesetz/lgg/


Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Berlin

Im LADG werden neben denen bereits im AGG genannten Merkmalen weitere genannt, die als schützenswert gelten. Dies sind z.B. sozialer Status und chronische Erkrankungen, geschlechtliche Identität und Sprache. Das LADG schützt vor Diskriminierung ausgehend von Berliner Behörden oder anderen Berliner öffentlichen Einrichtungen. Mit dem Gesetz werden präventive und diversitybezogene Ansätze gestärkt. Die Kultur der Wertschätzung wird als verbindliches Leitprinzip der Berliner Verwaltung festgeschrieben. Die Ombudsstelle des Landes Berlin unterstützt bei Beschwerden.

Mehr Informationen zum LADG: https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/

Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz- PartMigG )

Das sogenannte Gesetz der offenen Tür will die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte fördern. Die Vielfalt Berlins soll sich in der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln. Ein wichtiger Punkt ist z. B. die Einführung von Förderplänen und Zielvorgaben. Eine Fachstelle unterstützt die Verwaltung.

Mehr Informationen zum PartMigG:

https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/partizipation-in-der-migrationsgesellschaft/