Viele Studierende stellen sich die Frage, ob sie einen Schwerbehindertenausweis benötigen.
Für Nachteilsausgleiche im Studium ist ein Ausweis nicht zwingend notwendig, da die studienrelevante Beeinträchtigung z. B. auch durch ein (fach-) ärztliches Attest belegt werden kann. In der Praxis erleichtert der Schwerbehindertenausweis oft den Nachweis einer Benachteiligung oder besonderen Härte.
Im alltäglichen Leben und vor allem in der Berufswelt ermöglicht der Besitz eines Schwerbehindertenausweises je nach individueller Situation verschiedene Nachteilsausgleiche, wie z. B. steuerliche Vergünstigungen, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, freie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr oder Mitnahme von Begleitpersonen zu kulturellen Veranstaltungen.
Ein Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag vom Landesamt für Gesundheit und Soziales ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde und du deinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland hast. Auch Studierende mit einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung haben die Möglichkeit, einen Ausweis zu beantragen. Wir empfehlen, dem Antrag eine fachärztliche Bescheinigung über die Art der Beeinträchtigung beizufügen. Die Antragsformulare erhältst du beim Landesamt für Gesundheit und Soziales oder können auch online ausgefüllt werden.
Die Beratungsstellen der Bezirksämter/Gesundheitsämter für Menschen mit Behinderungen bieten Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung an.