Urlaubssemester
Mit einem Urlaubssemester haben Studierende die Möglichkeit, z. B. bei längerer Krankheit ihr Studium für die Dauer eines Semesters zu unterbrechen.
Ihr könnt das Urlaubssemester entweder mit der Rückmeldung für das kommende Semester oder zu Semesterbeginn des laufenden Semesters beantragen (meist bis zu 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn). Wenn sich aufgrund einer akuten Krankheit erst später die Verhinderung ergibt, das Semester sinnvoll abzuschließen, ist eine Beurlaubung in Ausnahmefällen an vielen Hochschulen auch während des laufenden Semesters möglich.
Ein Urlaubssemester hat Auswirkungen auf viele Bereiche, z. B. ruht der BAföG-Anspruch während eines Urlaubssemesters. Bereits gezahlte Leistungen für das Urlaubssemester müssen zurückerstattet werden.
Für die Entscheidung sollten die Konsequenzen vorab bedacht werden. Bei weiteren Fragen beraten wir dich gern!
Die Beauftragten oder die Beratungsstellen für Studierende mit Beeinträchtigung der Hochschulen bieten bei Bedarf Unterstützung bei der Beantragung einer Beurlaubung.
Teilzeitstudium
Als Alternative zu einem Vollzeitstudium besteht die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium zu beantragen. Der Wechsel von einem Vollzeit- zu einem Teilzeitstudium hat Auswirkungen auf viele Bereiche, z. B. besteht kein BAföG-Anspruch in einem Teilzeitstudium. Lass dich vorab dazu bei uns beraten!
Auskünfte zu den Regelungen zum Teilzeitstudium und Urlaubssemester an eurer Hochschule erhaltet ihr u. a. bei eurer Studierendenverwaltung/ Immatrikulationsbüro, den Beauftragten für die Belange Studierender mit Beeinträchtigung oder der Studienberatung sowie dem AStA.