Du kannst dich bei Studienabschluss (innerhalb der letzten 12 Monate) bewerben. Die Förderung ist einmalig möglich.
Es handelt sich um einen Zuschuss in der Höhe von 1.000 Euro.
Er muss also nicht zurückgezahlt werden.
Die Fördermittel sind begrenzt auf 50 Zuschüsse. Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sind die Mittel erschöpft, werden die restlichen Bewerbungen nicht mehr geprüft und das Antragsportal wird geschlossen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingegangen sind.
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich also nach dem Bewerbungsaufkommen.
Ist dieses sehr hoch (wie das in vergangenen Runden der Fall war), dauert es leider länger.
Sind die Mittel aus dem Fonds erschöpft, werden die restlichen Bewerbungen nicht mehr geprüft und das Bewerbungsportal wird geschlossen.
Du bist förderfähig, wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung:
- an einer Kooperationshochschule immatrikuliert bist,
- in Deutschland gemeldet bist und
- den Abschluss des Studiums innerhalb der nächsten 12 Monate erreichen kannst und noch offene Studienleistungen (z.B. Praxissemester, Module oder Abschlussarbeit) hast.
Gasthörer*innen und beurlaubte Studierende sind nicht förderfähig.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das zu diesem Zweck bereitgestellte, barrierefreie Online-Bewerbungsportal.
Alle Unterlagen und Erklärungen werden bei der Bewerbung über das Bewerbungsportal abgefragt. Du kannst diese vorbereiten, um sie bei Bewerbungsbeginn schneller hochladen zu können.
Die Bewerbung kann zwischendurch pausiert werden. Das heißt, du kannst die Bearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, solange das Portal noch nicht geschlossen wurde. Solltest du deine Bewerbung nicht im selben Monat fertig stellen, in dem du ihn angefangen hast, achte bitte auf den geforderten Zeitraum für die Kontoauszüge (siehe unten).
Identität, Bewerbungsberechtigung und persönliche Förderfähigkeit werden anhand folgender Unterlagen überprüft:
- Angaben zum Studienfortschritt: Ausschließlich dieses Formular wird akzeptiert, das von deiner Hochschule bescheinigt werden muss. Die Unterschrift der Hochschule darf nicht älter als vom 01.10.2024 sein. Elektronisch unterzeichnete Bescheinigungen sind nur gültig mit einem Zeitstempel der unterzeichnenden Person.
- Gültiger Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung und ggf. Aufenthaltstitel (Visum).
- Bei internationalen Studierenden: Falls der Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelaufen ist, kann zusätzlich die Eingangsbestätigung des Antrags auf Verlängerung beim LEA hochgeladen werden.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung gültige Immatrikulations- oder Studienbescheinigung. Auf dieser müssen Hochschul- und Fachsemester sowie der Hörer*innenstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium usw.) ersichtlich sein.
- Motivationssschreiben (Beschreibung der persönlichen Situation und Gründe für die Bewerbung, Beschreibung der Motivation fürs Studium/Studienfach und wie das Studium geplant ist (z.B. Dauer der Studienzeit, Zeitpunkt des Studienabschlusses, geplante Praktika, Auslandsemester)
- Lückenloser und aktueller Lebenslauf seit dem Schulabschluss (inkl. Zeiten von Arbeitslosigkeit o.ä.)
- Angaben zum geplanten Verwendungszweck, d.h. was du mit dem Zuschuss kaufen oder finanzieren möchtest
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Lückenlose Kontoauszüge mit dem Namen des/der Kontoinhaber*in und den Buchungen/Kontobewegungen des Vormonats. Reichst du deine Bewerbung beispielsweise im Mai ein, brauchst du die Kontobewegungen von April.
Wichtig: Das Bewerbungsportal für die Zuschüsse akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg/jpeg, png und pdf.
Nur vollständig eingegangene Bewerbungen werden bearbeitet. Bitte überprüfe deine Bewerbung auf Vollständigkeit, bevor du ihn einreichst. Fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden und werden nicht nachgefordert!
Weitere Hinweise dazu, was du vor dem Senden deiner Bewerbung beachten musst, findest du weiter unten auf dieser Seite.
Ausschlusskriterien für eine Förderung sind z. B.:
- Unvollständige Unterlagen (s.o. die Auflistung der benötigten Unterlagen sowie geforderte Angaben im Antragsportal, z.B. Name auf Kontoauszügen etc.)
- Formale Voraussetzungen nicht erfüllt (s.o. die Auflistung der formalen Voraussetzungen)
- Vergleichsweise geringere finanzielle und/oder soziale Bedürftigkeit
- Vergleichsweise hohes Vermögen
- Auszahlung des Zuschusses des studierendenWERKs BERLIN bereits im aktuellen Studium erhalten
- Visum/Ausweisdokument ist zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelaufen
Ja, ein Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Als Nachweis dient ausschließlich die amtliche Meldebestätigung.
Ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung reichen nicht aus.
Die Meldebestätigung muss beim Bürgeramt beantragt werden, falls nicht vorhanden.
Das Bewerbungsportal für den Zuschuss akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg/jpeg, png und pdf.
Wenn deine Dateien in einem abweichenden Format vorliegen, wandle diese mit einer entsprechenden Software in die akzeptierten Formate um.
Hinweis: Ändere nicht manuell die Dateiformate, indem du die Dateiendungen durch ein Umbenennen des Dateiformates anpasst, z.B. indem du ein Dokument mit dem Namen „Ausweisdokument.gif“ in „Ausweisdokument.png“ umbenennst.
Dies führt i.d.R. dazu, dass das Dokument unlesbar wird.
Buchungen, die deine finanzielle Gesamtsituation (z. B. in der Bewerbung genannte regelmäßige Einnahmen und Ausgaben) abbilden und erklären, sollten für eine Prüfung sichtbar sein.
Angaben in deinen Kontoauszügen dürfen wie folgt unkenntlich gemacht werden:
a) Bei Buchungen unter 50 Euro: Die Texte können unkenntlich gemacht werden, nicht aber die Beträge.
oder
b) Bei Buchungen über 50 Euro: Angaben über besonders geschützte Daten im Sinne des Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können unkenntlich gemacht werden.
Dazu zählen u. a. Angaben über die „rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit“.
Beispielsweise kann bei Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an eine Partei bzw. eine Gewerkschaft oder bei Zahlungen an eine Religionsgemeinschaft die Bezeichnung der Organisation unkenntlich gemacht werden.
Bitte kontaktiere uns per E-Mail unter zuschuss(at)stw.berlin