Viele Studierende finanzieren ihren Lebensunterhalt zu einem Teil oder vollständig indem sie neben dem Studium jobben – ob als Mini- oder Midijob, selbständig, auf Honorarbasis oder als studentische Aushilfe.
Arbeitest du in einem Minijob und verdienst maximal 538 EUR pro Monat, werden keine Steuern oder Sozialversicherungsbreiträge fällig. Arbeitest du hingegen als Werkstudent*in, das heißt max. 20 Stunden pro Woche, können abhängig von der Höhe deines Einkommens Steuern fällig werden, du musst aber weiterhin nicht alle Sozialabgaben zahlen. In Bezug auf die Wochenstundenzahl gibt es Ausnahmeregeln, wann du auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Maßgeblich ist grundsätzlich, dass du deine Zeit und Arbeitskraft überwiegend für das Studium aufwendest.
Beziehst du BAföG oder bist du familienversichert, ist es wichtig, die jeweiligen Einkommensgrenzen zu beachten. Bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert, orientiert sich die Höhe deiner Beiträge an deinem Einkommen.
Wenn du selbst Sozialleistungen (andere als BAföG) beziehst oder mit Personen, die Sozialleistungen beziehen, zusammenlebst, müssen manchmal auch hier Zuverdienstgrenzen beachtet werden.
Wir erläutern dir die Bedingungen rund um das studienorientierte Jobben und prüfen mit dir gemeinsam die Auswirkungen auf Sozialversicherungen, Kindergeld, Stipendien oder BAföG. Wir beraten dich in der Schwangerschaft in Bezug auf Schutzvorschriften im Arbeitsrecht, Mutterschaftsgeld und Elternzeit sowie zu verschiedenen Themen rund um das Arbeiten und Studieren.