Derzeit sind die Mittel erschöpft und eine Antragstellung ist nicht möglich.
Solidaritätsfonds für Studierende der UdK Berlin
Zuschuss für studienbezogene Ausgaben
Die Universität der Künste Berlin hat in Zusammenarbeit mit dem studierendenWERK BERLIN einen Solidaritätsfonds aufgelegt.
Der Solidaritätsfonds wird aus Spendengeldern finanziert und kommt jungen Künstler*innen in Berlin zu Gute.
Informationen zu Möglichkeiten der Spenden sind hier zu finden.
An dieser Stelle danken wir allen bisherigen Spender*innen ganz herzlich!
Nur Studierende der UdK Berlin können Mittel aus dem Fonds beantragen.
Gefördert werden sozial und finanziell bedürftige Studierende, um mit der Unterstützung studienbezogene Ausgaben zu finanzieren.
Diese kann z. B. für einen Projektzuschuss, Materialen, Gebühren, Lizenzen oder Arbeitsmittel verwendet werden.
Wissenswertes
Einen Antrag können Studierende stellen, die
- ausschließlich an der UdK Berlin immatrikuliert sind und
- nicht im Urlaubssemester oder als Gasthörer*in eingeschrieben sind und
- noch offene Studienleistungen haben und
- noch keinen gleichwertigen Studienabschluss haben und somit nicht in einem Zweitstudium studieren und
- ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben.
Die finanzielle Unterstützung kann für folgende Ausgaben beantragt werden:
a) für zum Studium benötigte Ausstattung und Arbeitsmittel, z. B. Instrumente, Werkzeuge, Geräte, usw.
b) für zum Studium benötige Arbeitsmaterialien, z. B. Werkstoffe, künstlerisches Gestaltungsmaterialien, Trägermaterialien, Objekte, usw.
c) für notwendige Ausgaben für künstlerische Projekte im Rahmen des Studiums, z. B. für Dienstleister*innen, Techniker*innen, Reisekosten und andere direkte Kosten, Öffentlichkeitsarbeit, usw.
d) für weitere Ausgaben wie Lizenzen und Gebühren, z. B. Wiedergabegebühren, Nutzungslizenzen, Vervielfältigungsgebühren, Aufführungslizenzen, Software.
Die Unterstützung liegt bei einmalig 500 €. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
- Deutscher Personalausweis oder alternativ ein offizielles Ausweisdokument plus Meldebescheinigung oder ein Visum/Aufenthaltstitel
- Immatrikulationsbescheinigung der UdK Berlin für das aktuelle Semester (inkl. Angabe zu Fach-und Hochschulsemester sowie Studienstatus, z. B. Vollzeitstudium).
Falls du noch keine Immatrikulationsbescheinigung hast, kannst du den Zulassungsbescheid oder die Immatrikulationsbescheinigung des letzten Semester und den Nachweis über Überweisung des Semesterbeitrags für das aktuelle Semester hochladen - Dieses von der UdK ausgefüllte Dokument. Alternativ deine aktuelle Leistungsübersicht.
- Lückenlose Kontoauszüge bzw. Transaktionsberichte deines Hauptkontos vom Vormonat. Wenn du den Antrag z.B. im November stellst, musst du den Kontoauszug vom 1. bis 31. Oktober hochladen. Dein Name, die IBAN, alle Buchungen und der Kontostand vom letzten Tag des Monats müssen zu sehen sein.
- Einen lückenlosen, tabellarischen Lebenslauf, auf dem dein schulischer, beruflicher und akademischer Weg zu sehen ist
- Sofern du eine Schwerbehinderung hast, der Schwerbehindertenausweis
Die soziale und finanzielle Bedürftigkeit wird individuell geprüft.
Die Einnahmen und Ausgaben spielen ebenso eine Rolle wie z.B. verfügbares Vermögen.
Die soziale Bedürftigkeit wird durch verschiedene Angaben geprüft, wie die Anzahl der Kinder, ob man eine Schwerbehinderung hat oder ob man einen Fluchthintergrund hat.
Ein Antrag kann ein mal pro Semester gestellt werden.
Die Bedürftigkeit wird bei jedem Antrag erneut geprüft.
Nein.
Anträge können so lange gestellt werden, bis die Gelder ausgegeben sind.
Wenn keine Gelder mehr zur Verfügung stehen, wird die Antragsplattform geschlossen, bis wieder neue Mittel eingegangen sind.
Vorlage:
Dateien | |
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pdf: Bescheinigung der Hochschule (118.32 KB) |
FAQ
Du benötigst:
- Zugriff auf ein internetfähiges Endgerät, mit der jeweils aktuellen Version der Browser Chrome, Firefox oder Edge
- eine digitale Kamera oder ein Smartphone mit Kamera-Funktion, da unter anderem Selfies zur Identifizierung hochgeladen werden müssen,
- eine Mobiltelefonnummer (Handynummer), um Token zur Antragsstellung empfangen zu können,
- und evtl. einen Scanner, um Dokumente einzuscannen, die nicht in digitaler Form vorliegen. Tipp: Eine Scan-App für das Handy kann hilfreich sein. Alternativ können auch Fotos von den Dokumenten hochgeladen werden.
Bitte nutze die jeweils aktuellste Version der Browser Chrome, Firefox, Edge oder die aktuellen Standardbrowser mobiler Endgeräte.
Der Internet Explorer wird in keiner Version unterstützt.
Das Antragsportal für den Zuschuss akzeptiert nur drei Dateiformate, diese sind jpg/jpeg, png und pdf.
Wenn deine Dateien in einem abweichenden Format vorliegen, wandele diese zunächst in die akzeptierten Formate mit einer entsprechenden Software um.
Hinweis:
Ändere bitte nicht manuell die Dateiformate ab, indem du die Dateiendungen durch ein Umbenennen des Dateiformates manuell anpasst und aus Beispiel.gif eine Datei mit dem Namen Beispiel.png machen.
Dann können wir die Dokumente nicht lesen.
Bitte stelle den Antrag nur, wenn du alle Dokumente vorliegen hast.
Das führt dazu, dass dein Antrag viel schneller bearbeitet wird.
Wenn Nachfragen bestehen, fordern wir einmal nach.
Dazu nutzen wir immer das Antragsportal.
Wir akzeptieren keine Nachreichungen per Mail, Post oder Fax.
Die Nutzung eines zweiten Faktors ist ein Sicherheitsmerkmal bei der Antragstellung und erhöht den Schutz deines Accounts.
Ohne deine Einwilligung werden wir dich nicht telefonisch kontaktieren und nutzen die Telefonnummer nur für den genannten Zweck.
Mit Hilfe der Selfies und des Ausweises wird durch die Sachbearbeitung die Identität überprüft.
Das Verfahren ist gewählt worden, um eine zügige und sichere digitale Legitimationsprüfung zu ermöglichen.
Somit musst du kein Dokument ausdrucken oder unterschreiben.
Ja.
Angaben im Ausweisdokument, die nicht unmittelbar dem Nachweis deiner Identität dienen, etwa der Geburtsort oder die Religionszugehörigkeit, können geschwärzt werden.
Die Antragstellung ist nur über das Online-Portal möglich.
Bitte kontaktiere uns per E-Mail unter sb.hardenbergstrasse(at)stw.berlin.
Wir speichern deine bereitgestellten Informationen gemäß der gesetzlich vorgegebenen Speicherfristen.
Du kannst dich jederzeit auf dem Portal einloggen und nachsehen, wie der Bearbeitungsstand deines Antrags ist.
Klicke hierzu auf "Anmelden" auf der Startseite und gib die E-Mail Adresse mit dem Passwort an, das du für die Antragstellung genutzt hast.
Du siehst anschließend, nach erfolgreichem Login, den Status der Antragsbearbeitung.
Nein, du kannst jede beliebige E-Mail-Adresse nutzen, auf die du Zugriff hast.
Falls die Notwendigkeit besteht, im Laufe der Antragsstellung die E-Mail-Adresse zu ändern, kannst du diese Anpassung in deinem Konto selbst vornehmen.
Melde dich dazu mit deiner bisherigen E-Mailadresse auf dem Portal an, klicke auf deinen Namen oben rechts, anschließend auf "Mein Profil" und ändere die E-Mail-Adresse im Bereich "Persönliche Informationen".
Nach erfolgter Anpassung ist die neue E-Mail-Adresse sofort verwendbar, dein bisheriges Passwort bleibt weiterhin gültig.
Wenn du dein Passwort nicht mehr weißt, klicke auf der Anmeldeseite vom Portal auf "Passwort vergessen?" und lasse dir eine E-Mail mit Reset-Link zusenden.
Bitte beachte, dass die Reset-Links nur zeitlich begrenzt nutzbar sind. Ist der Reset-Link schon verfallen, fordere einfach einen neuen an, indem du wieder auf "Passwort vergessen" klickst.
Sollten anschließend weiterhin Probleme mit dem Login auftreten, kontaktiere uns unter sb.hardenbergstrasse(at)stw.berlin.