Das studierendenWERK BERLIN stellt mit seinem Notfonds finanzielle Unterstützung in Notlagen zur Verfügung. Mit diesem soll ein erfolgreicher Studienverlauf ermöglicht und ein Studienabbruch verhindert werden. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Notfonds ist, dass sich man in einer akuten, unvorhersehbaren, vorübergehenden und unverschuldeten persönlichen Notlage befindet, die das weitere Studium gefährdet. Der Zuschuss wird einmalig gewährt.
Antragsberechtigt sind Personen, die an einer kooperierenden Hochschule in Berlin studieren. Man muss an den Studienleistungen erkennen können, dass aktiv studiert wird. Auch Studierende, die von der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine betroffen sind, können unterstützt werden. Dies hängt nicht von ihrer Nationalität ab. Sie müssen grundsätzlich die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte nimm dazu Kontakt mit der Sozialberatung auf. Die Antragstellung kann erst nach einer persönlichen Beratung in der Beratungsstelle oder auch per Video erfolgen.
In dieser sprechen wir über deine Situation und und klären alles weitere.
Wir bieten Beratung in deutscher und englischer Sprache an.