Einen Antrag können Studierende stellen, die:
- ausschließlich an der UdK Berlin immatrikuliert sind
- bislang keine Förderung aus dem UdK-Fonds erhalten haben
- nicht im Urlaubssemester oder als Gasthörer*in eingeschrieben sind
- noch offene Studienleistungen haben
- noch keinen gleichwertigen Studienabschluss haben und somit nicht in einem Zweitstudium studieren
- ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben
Die finanzielle Unterstützung kann für folgende Ausgaben beantragt werden:
a) für zum Studium benötigte Ausstattung und Arbeitsmittel, z. B. Instrumente, Werkzeuge, Geräte, usw.
b) für zum Studium benötige Arbeitsmaterialien, z. B. Werkstoffe, künstlerisches Gestaltungsmaterialien, Trägermaterialien, Objekte, usw.
c) für notwendige Ausgaben für künstlerische Projekte im Rahmen des Studiums, z. B. für Dienstleister*innen, Techniker*innen, Reisekosten und andere direkte Kosten, Öffentlichkeitsarbeit, usw.
d) für weitere Ausgaben wie Lizenzen und Gebühren, z. B. Wiedergabegebühren, Nutzungslizenzen, Vervielfältigungsgebühren, Aufführungslizenzen, Software.
Die Unterstützung liegt bei einmalig 500 €. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
- Deutscher Personalausweis oder alternativ ein offizielles Ausweisdokument plus Meldebescheinigung oder ein Visum/Aufenthaltstitel
- Immatrikulationsbescheinigung der UdK Berlin für das aktuelle Semester (inkl. Angabe zu Fach-und Hochschulsemester sowie Studienstatus, z. B. Vollzeitstudium).
Falls du noch keine Immatrikulationsbescheinigung hast, kannst du den Zulassungsbescheid oder die Immatrikulationsbescheinigung des letzten Semester und den Nachweis über Überweisung des Semesterbeitrags für das aktuelle Semester hochladen - Dieses von der UdK ausgefüllte Dokument. Alternativ deine aktuelle Leistungsübersicht.
- Lückenlose Kontoauszüge bzw. Transaktionsberichte deines Hauptkontos vom Vormonat. Wenn du den Antrag z.B. im November stellst, musst du den Kontoauszug vom 1. bis 31. Oktober hochladen. Dein Name, die IBAN, alle Buchungen und der Kontostand vom letzten Tag des Monats müssen zu sehen sein.
- Einen lückenlosen, tabellarischen Lebenslauf, auf dem dein schulischer, beruflicher und akademischer Weg zu sehen ist
- Sofern du eine Schwerbehinderung hast, der Schwerbehindertenausweis
Die soziale und finanzielle Bedürftigkeit wird individuell geprüft.
Die Einnahmen und Ausgaben spielen ebenso eine Rolle wie z.B. verfügbares Vermögen.
Die soziale Bedürftigkeit wird durch verschiedene Angaben geprüft, wie die Anzahl der Kinder, ob man eine Schwerbehinderung hat oder ob man einen Fluchthintergrund hat.
Eine Bewerbung ist nur einmal im Verlauf des Studiums möglich - der Fonds richtet sich ausschließlich an Studierende, die bisher noch keine Förderung daraus erhalten haben.
Nein.
Anträge können so lange gestellt werden, bis die Gelder ausgegeben sind.
Wenn keine Gelder mehr zur Verfügung stehen, wird die Antragsplattform geschlossen, bis wieder neue Mittel eingegangen sind.