Du kannst dich entweder bei Studienaufnahme (erstes Fachsemester) oder bei Studienabschluss (innerhalb der letzten 12 Monate des Studiums) jeweils für eine finanzielle Hilfe in Höhe von pauschal 1.000 Euro bewerben. Die Förderung ist einmalig möglich.
Es handelt sich um Zuschüsse.
Sie müssen also nicht zurückgezahlt werden.
Die Fördermittel sind begrenzt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sind die Mittel erschöpft, werden die restlichen Anträge nicht mehr geprüft und der Fonds wird geschlossen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsportal:
https://zuschuss.studienfinanzierung.berlin/stwberlin_studienzuschuss/
Die Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingegangen sind.
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich also nach dem Antragsaufkommen.
Ist dieses sehr hoch (wie das in vergangenen Runden der Fall war), dauert es leider länger.
Sind die Mittel aus dem Fonds erschöpft, werden die restlichen Anträge nicht mehr geprüft und der Fonds wird geschlossen.
Förderfähig bist du, wenn du zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- An einer Kooperationshochschule immatrikuliert bist,
- In Deutschland gemeldet bist und
- Entweder erstmalig ein Studium in Berlin aufnimmst/aufgenommen hast und dich im 1. Fachsemester befindest,
- Oder den Abschluss des Studiums innerhalb der nächsten 12 Monate erreichen kannst und noch offene Studienleistungen (z. B. Praxissemester, Module oder Abschlussarbeit) hast.
Gasthörer*innen und beurlaubte Studierende sind nicht förderfähig.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das zu diesem Zweck bereitgestellte, barrierefreie Online-Antragsportal.
Alle Unterlagen und Erklärungen werden bei der Antragstellung über das Antragsportal abgefragt.
Die Antragstellung kann zwischendurch pausiert werden, d.h. du kannst die Antragsbearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, solange der Fonds noch nicht geschlossen wurde. Solltest du deinen Antrag nicht im selben Monat fertig stellen, in dem du ihn angefangen hast, achte bitte auf den geforderten Zeitraum für die Kontoauszüge (siehe unten).
Identität, Antragsberechtigung und persönliche Förderfähigkeit werden anhand folgender Unterlagen überprüft:
- Personalausweis oder Pass/Aufenthaltserlaubnis (Visum) in Verbindung mit der Meldebestätigung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung. Auf dieser müssen u.a. Hochschul- und Fachsemester sowie der Hörer*innenstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium usw.) ersichtlich sein.
- Bewerbungsschreiben (Beschreibung der persönlichen Situation und Gründe für den Antrag, Beschreibung der Motivation fürs Studium/Studienfach und wie das Studium geplant ist (z. B. Dauer der Studienzeit, Zeitpunkt des Studienabschlusses, geplante Praktika, Auslandsemester)
- Lückenloser Lebenslauf (wie für eine Job-Bewerbung, d.h. auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, o.ä.)
- Angaben zum Studienfortschritt (bitte ausschließlich dieses Formular verwenden)
- Angaben zum geplanten Verwendungszweck, d.h. was du mit dem Zuschuss kaufen oder finanzieren möchtest
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Lückenlose Kontoauszüge des Vormonats für das Hauptkonto. Stellst du beispielsweise deinen Antrag im Mai, brauchst du die Kontoauszüge von April.
Wichtig: Das Antragsportal für die Zuschüsse akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg / jpeg, png und pdf.
Auf Verlangen des studierendenWERKs sind weitere geeignete Belege vorzulegen, z. B.:
Zur Prüfung der sozialen Bedürftigkeit anhand sozialer Faktoren und Belastungsgründe sind entsprechende Angaben sowie auf Verlangen der Upload der entsprechenden Belege notwendig.
Nur vollständig eingegangene Anträge werden bearbeitet.
Bitte überprüfe deinen Antrag auf Vollständigkeit, bevor du ihn einreichst. Fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden und werden nicht nachgefordert!
Weitere Hinweise dazu, was du vor dem Senden des Antrags beachten musst, findest du weiter unten auf dieser Seite.
Ausschlusskriterien für eine Förderung sind z. B.:
- Unvollständige Unterlagen (s.o. die Auflistung der benötigten Unterlagen sowie geforderte Angaben im Antragsportal, z.B. Name auf Kontoauszügen etc.)
- Formale Voraussetzungen (s.o. die Auflistung der formalen Voraussetzungen) nicht erfüllt
- Finanzielle oder soziale Bedürftigkeit nicht vorhanden
- Zu hohes Vermögen
- Zu hohe Schulden
- Auszahlung des Zuschusses zum Studienstart oder Studienabschluss des studierendenWERKs BERLIN bereits erhalten
- Visum/Ausweisdokument ist zum Zeitpunkt der Antragstellung abgelaufen
Ja, ein Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Als Nachweis dient ausschließlich die amtliche Meldebestätigung.
Ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung reichen nicht aus.
Meldebescheinigungen müssen beim Bürgeramt beantragt werden, falls nicht vorhanden.