Rechtlich sind deine Eltern dazu verpflichtet, dich bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu unterstützen.
Dies kann unter Umständen auch ein Studium nach einer Ausbildung sein. Reicht das Einkommen deiner Eltern nicht aus, ist meist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich. Die Oberlandesgerichte im Bundesgebiet orientieren sich in Bezug auf den Unterhalt an einem monatlichen Unterhaltsbedarf der Studierenden von 930 Euro zzgl. dem Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung und den Rückmeldegebühren. Lebst du noch zu Hause, ergibt sich ein anderer Unterhaltsbedarf. Der Einstufung der Unterhaltshöhe wird die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Die tatsächliche Höhe des Unterhaltsanspruchs wird jedoch stets individuell berechnet und hängt u.a. vom Einkommen deiner Eltern, deinem eigenen Einkommen und deinem tatsächlichen Bedarf ab. Eltern können Nachweise darüber verlangen, dass ihr Kind das Studium entsprechend den Vorgaben der Studienordnung durchführt.
Wir informieren dich über die Grundlagen der Unterhaltsverpflichtung und überlegen mit dir gemeinsam, welche Möglichkeiten du hast, wenn deine Eltern deinen Unterhalt nicht zahlen können oder die Zahlung verweigern. Es kommt vor, dass das Verhältnis zwischen Studierenden und ihren Eltern so zerrüttet ist, dass eine Einigung über den Unterhalt nur schwer oder gar nicht erzielt werden kann. Sollte dies bei dir der Fall sein, empfehlen wir dir, dich an uns oder entsprechende Rechtsberatungsstellen zu wenden.