Info: Jetzt Folgeantrag stellen!
Wenn deine laufende BAföG-Förderung am 31.03. endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen!
Damit vermeidest du Unterbrechungen in der Auszahlung.
Ab dem fünften Fachsemester wird BAföG-Förderung nur nach einer Leistungsüberprüfung gezahlt. Dazu ist neben dem Förderungsantrag die Einreichung eines Leistungsnachweises notwendig.
Form: Wenn der positive Leistungsnachweis per Ende des 3. Semester innerhalb der ersten vier Monate des vierten Semesters (31.07. / 31.01.) beim Amt eingeht (Eingangsstempel des studierendenWERKs zählt), reicht das für die Weiterförderung aus.
Ein positiver Nachweis liegt vor:
Das Amt für Ausbildungsförderung kann die Vorlage der Eignungsbescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt zulassen, wenn Tatsachen vorliegen, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigen. Als solche kommen z. B. in Betracht:
Wann muss ich meinen Leistungsnachweis einreichen?