16. Negativbescheinigungen
BAföG-Negativbescheinigungen werden in unserem Amt für Ausbildungsförderung ausgestellt Eine Negativbescheinigung kannst du nur erhalten, wenn du dem Grunde nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung hast.
Das kann z. B. sein, wenn du die Altersgrenze überschritten hast, in Teilzeit studierst, als Ausländer*in evtl. nicht anspruchsberechtigt bist, eine nicht förderungsfähige weitere Ausbildung aufgenommen hast oder z. B. wegen eines Leistungsrückstandes nach dem vierten Semester bzw. für die Überschreitung der Regelstudienzeit keine Gründe im Sinne des Gesetzes vorliegen.
Eine Negativbescheinigung für das Wohngeldamt / Jobcenter stellen wir nicht aus, wenn du z. B. wegen der Anrechnung von eigenem Vermögen oder zu hohem eigenen Einkommen bzw. zu hohem Einkommen der Eltern keinen Anspruch hast. Zur Prüfung, ob wir dir eine Negativbescheinigung ausstellen können, benötigen wir den Antrag und die dort genannten Unterlagen.
Vorab kannst du dich auf dieser Internetseite informieren: das-neue-bafög.de/. Informationen über das Wohngeld erhältst du bei deinem bezirklichen Wohngeldamt. service.berlin.de/dienstleistung/120656/