Info: Jetzt Folgeantrag stellen!
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Wenn deine laufende BAföG-Förderung am 31.03. endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen!
Damit vermeidest du Unterbrechungen in der Auszahlung.
Studierende, die unter 25 Jahre alt sind, ein Erst-Studium in Vollzeit aufnehmen und den vollständigen Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben:
können einmalig eine Studienstarthilfe von 1000 Euro über BAföG-Digital beantragen.
Der Erhalt der Sozialleistungen muss mit einem Bescheid, der nicht älter als sechs Monate sein darf, nachgewiesen werden. Beantragt werden kann die Studienstarthilfe nur bis zum Ende des zweiten Studienmonats. Danach verfällt der Anspruch.