10. Altersgrenze

 

Mit der BAföG-Novelle 2022/23 wird die Altersgrenze erheblich angehoben.

Ausbildungsförderung wird nun grundsätzlich geleistet, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts (Bachelor/Master), für den du die Ausbildungsförderung beantragst, jünger als 45 Jahre bist.

So können durch die neue Regelung nun ggf. Studierende in Förderung kommen, die vor dem WS 22/23 wegen der bis dahin geltenden Altersgrenze noch dem Grunde nach abgelehnt worden sind.

Mit der Aufnahme einer Masterausbildung beginnt in jedem Fall ein neuer Ausbildungsabschnitt, so dass für diese Ausbildungsaufnahme die Voraussetzungen der Altersgrenze (erneut) geprüft werden müssen.

Wenn du unverzüglich nach Beendigung des Bachelorstudiums deine Masterausbildung beginnst, gilt die Altersgrenze nicht.