07. Einkommensaktualisierung
Haben sich die aktuellen Einkommensverhältnisse des*der Einkommensbeziehers*in verschlechtert, so kann dies auf Antrag berücksichtigt werden. Zum Beispiel würden dann die Einkommensverhältnisse des Jahres 204 und 2025 statt 2022 für die Berechnung des Bewilligungszeitraums Wintersemester 2024/25 herangezogen werden.
Den Antrag stellst du bitte mit dem Formblatt 7. Das zukünftige Eltern-Einkommen muss geschätzt werden. Je genauer die Schätzung erfolgt, desto eher vermeidest du eine eventuelle Rückforderung, die sich bei der späteren Endberechnung mit den tatsächlichen Einkommenshöhen aus den Steuerbescheiden ergeben. Dieses Risiko musst du mit deinen*m Eltern/-teil einkalkulieren.
Voraussetzung ist, dass sich bei einer entsprechenden Vergleichsberechnung dein monatlicher Förderungsbetrag um mindestens 10 Euro erhöht.