19. Folgeantrag

Diese drei Möglichkeiten stehen zur Auswahl

1. Einen Folgeantrag über die Plattform BAföG-Digital stellen: Hast du deinen letzten Antrag mit der Zustimmung zur Langzeitspeicherung in BAföG-Digital gestellt, kannst du in deinem Nutzerbereich bequem die Daten in den Folgeantrag übernehmen.

2. Einen Folgeantrag mit dem Kurzantrag Formblatt 9 stellen: Wurde der Langzeitspeicherung des letzten BAföG Antrages nicht zugestimmt oder der Antrag nicht über BAföG-Digital gestellt, kann der Folgeantrag unter bestimmten Bedingungen mit dem Formblatt 9 erfolgen.

3. Einen neuen Antrag über die Plattform BAföG-Digital stellen: Falls die Beantragung unter den oben aufgeführten Möglichkeiten (Möglichkeit 1 und 2) nicht in Betracht kommt, stelle  deinen Antrag bitte über die Plattform BAföG.

Hinweis: Reiche die Unterlagen bitte nicht zusätzlich postalisch ein.
Unterlagen per E-Mail werden grundsätzlich abgewiesen. Hierfür haben wir das Uploadportal/BAföG-Digital eingerichtet.

Erläuterungen:

Zu Möglichkeit 1:
Wenn du der Langzeitspeicherung deines Antrages zugestimmt hast, besteht die Möglichkeit den Folgeantrag ganz bequem ebenfalls über BAföG-Digital zu stellen. Hierzu gehst du in deinen Nutzerbereich und betätigst den Button „Folgeantrag stellen.“ Deine Daten werden nach Bestätigung in den Folgeantrag übernommen.

Zu Möglichkeit 2:
Hast du der Langzeitspeicherung nicht zugestimmt, ist es möglich Formblatt 9 herunterzuladen und auf herkömmliche Weise auszufüllen. Die folgenden Voraussetzungen gelten für die Nutzung des Kurzantrages über Formblatt 9:

  • Du hast deinen letzten Antrag beim studierendenWERK BERLIN gestellt.
  • Es gab keine Ausbildungsunterbrechung (z. B. Urlaubssemester).
  • Wenn du unter 30 Jahre bist und dein Vermögen unter 15.000 Euro liegt. Wenn du älter bist darf dein Vermögen nicht mehr als 45.000 Euro betragen
  • Dein eigenes Einkommen beträgt nicht mehr als 520 Euro brutto im Monat bzw. ist nicht höher als beim letzten Antrag und du bist mit der Anrechnung in gleicher Höhe einverstanden.


Einzureichende Unterlagen für den Kurzantrag über das Formblatt 9 (einfache Kopien reichen aus) über die Plattform BAföG-Digital bzw. berlin-bafög hochladen.

Formblatt 9 Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Bescheinigung nach § 9 BAföG) mit Angabe der Hochschul- und Fachsemester oder Formblatt 2

Formblatt 3 der Eltern sowie die Einkommensunterlagen der Eltern für 2022, es sei denn, der letzte Bescheid enthält eine elternunabhängige Förderung, dann ggf. Einkommen des*r Ehepartner*in oder des*r eingetragenen Lebenspartner*in

Formblatt 4 wenn du eigene Kinder hast

Wenn du umgezogen bist und nicht mehr bei den Eltern wohnst: Wohnungsgeberbescheinigung oder auszugsweise Kopie vom Mietvertrag (Seiten mit Mietvertragspartner, Mietadresse, Mietbeginn und Unterschrift des Mietvertrags)

Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis, wenn du selbst Beiträge zahlst und das im letzten Antrag noch nicht der Fall war

Leistungsnachweis, wenn die Förderung für das 5. Fachsemester beantragt wird (ECTS oder Formblatt 5).


Du kannst die Antragsbearbeitung beschleunigen, wenn du den Antrag mit den Unterlagen möglichst umgehend einreichst! Nutze hierzu bitte unser Upload-Portal www.berlin-bafoeg.de.

Zu Möglichkeit 3:
Kommt keine der beiden Möglichkeiten in Frage, stelle bitte einen neuen Antrag über BAföG-Digital.

 

Video: Wann muss ich meinen Folgeantrag stellen?

Leistungsnachweis und Imma

Bild: Hidayat / stW BERLIN
Quicktipp


Leistungsnachweis (§ 48 BAföG):
Falls das kommende Semester dein 5. Fachsemester ist, benötigst du für die Weiterförderung einen Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG.
Wenn du uns den positiven Leistungsstand bereits per Ende des 3. Semesters (d.h. Leistungsstand per 30.09.2023) bis zum 31.01.2024 (es gilt der Eingangsstempel BAföG-Amt bzw. Uploadquittungsdatum) einreichst, dann benötigst du keinen Nachweis per Ende des 4. Semesters.

Du kannst keinen positiven Leistungsnachweis erbringen?
In begründeten Fällen (z. B. Nichtbestehen einer Modulprüfung, Prüfungsausfall wegen Corona, Krankheit, Behinderung, Gremientätigkeit, eine Schwangerschaft/Geburt oder die Pflege/Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren) kann die Förderung weiterhin geleistet werden, der Leistungsnachweis muss dann später erfolgen.

Bitte denke an die Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester.
Die Bescheinigung für das nächste Semester bitte zeitnah nach Erhalt einreichen.