01. Lohnt sich BAföG?
Ja. Auf jeden Fall.
Zum WS 2024/2025 wurden Verbesserungen auf den Weg gebracht.
- Die Elternfreibeträge auf das Einkommen steigen um 5,25 %. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird künftig nicht mehr auf den Elternfreibetrag angerechnet.
- die Bedarfssätze werden um 5 % angehoben.
- der Wohnzuschlag steigt von 360 Euro auf 380 Euro
- Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, unter 30 sind und eine eigene Kranke-Pflegeversicherung haben, beträgt die Förderung maximal 992 Euro.
- Einkünfte aus einem Minijob bleiben bis zu 556 Euro brutto anrechnungsfrei.
- Der Studienfachwechsel ist bis zum Anfang des fünften Semesters aus wichtigem Grund möglich.
- Die Förderhöchstdauer erhöht sich (für Bachelor und Master zusammen) um ein Flexibilitätssemester
- Studierende, die unter 25 sind, ein Erststudium in Vollzeit aufnehmen und bis zum Monat vor ihrem Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen erhalten haben (was sie mit einem Bescheid nicht älter als 6 Monate nachweisen müssen), können eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss