Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab; fehlende Unterlagen werden angefordert. Wir bitten darum, in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen. Um die Anträge schneller bearbeiten zu können, sind die telefonischen Sprechzeiten auf Mittwoch bis Freitag von 10 bis 12 Uhr beschränkt.
04. Ratschläge zum Ausfüllen der Anträge
Wir empfehlen, den Antrag über das BAföG-Digital-Portal auszufüllen. Dies bietet zahlreiche Vorteile. Die Angaben werden in Form eines Fragenkatalogs beantwortet und sofort auf Plausibilität und Vollständigkeit überprüft und in die notwendigen Formblätter übernommen.
Eine Kurzübersicht aller benötigten Dokumente und Formblätter findest du in unserem Hilfstool "Check-Liste".
Formblatt 1 (Fragen und Nachweise)
- Wohnst du nicht bei deinen Eltern oder lebst nicht in einer Wohnung deiner Eltern, erhältst du einen pauschalen Mietzuschlag von 360 Euro. Hierzu benötigen wir einen aktuellen Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung.
- Zahlst du eigene Beiträge zur Kranken/Pflegeversicherung, bist also nicht familienversichert, erhältst du einen Zuschlag zur Versicherung, der von der Form der Versicherung abhängig ist. Du bist studentisch pflichtversichert, dann beträgt der Zuschlag 137 Euro (102 Euro Krankenversicherung + 35 Euro Pflegeversicherung). Du bist über 30 Jahre alt und freiwillig gesetzlich versichert? Dann beträgt der Zuschlag 233 Euro (185 Euro Krankenversicherung und 48 Euro Pflegeversicherung; Hierzu benötigen wir eine Bescheinigung deiner Krankenversicherung
- Die Bankverbindung musss korrekt angegeben sein (IBAN im EURO-Raum).
- Angaben zum eigenen Einkommen betreffen die voraussichtlichen Einnahmen im Bewilligungszeitraum (in der Regel ein Jahr). Bruttoverdienste von bis zu 6672 Euro sind bei Ledigen anrechnungsfrei (bei einer Praktikantenvergütung o.ä. gelten niedrige, andere Beträge).
- Ledigen Studierenden, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht ein Vermögensschonbetrag von 15.000 Euro zu. Für alle, die älter als 30 Jahre sind, liegt der Vermögensschonbetrag bei 45.000 Euro. Darunter zählt: Sparguthaben, Aktien- und Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen, Kraftfahrzeuge (auch Motorräder) oder Grundstücke. Für den*die Ehegatten*in bzw. den*die eingetragene*n Lebenspartner*in sowie für jedes eigene Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 2.300 Euro.
Deine Angaben zum Vermögen werden jährlich mit dem Bundeszentralamt für Steuern abgeglichen.
Formblatt 2
- braucht nicht eingereicht zu werden, wenn du eine Immatrikulationsbescheinigung einreichst, auf der Fach- und Hochschulsemester ausgewiesen sind.
- für deine Eltern und deine*n Ehepartner*in oder eigetragenen Lebenspartner*in.
Die Personen kannst du bequem in BAföG-Digital per E-Mail zur Beteiligung auffordern und sie können ebenso über das Portal ihr Formblatt ausfüllen.
- Jedes Elternteil ist verpflichtet das Formblatt 3 auszufüllen
- Nachzuweisen ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (siehe aber Punkt 5) durch Vorlage des entsprechenden Einkommensteuerbescheides. Für eine Antragsstellung zum Wintersemester 2024/25 sind daher die Einkommensnachweise für das Kalenderjahr 2022 vorzulegen.
- Liegt noch kein Steuerbescheid für das maßgebliche Kalenderjahr vor, genügt eine Arbeitgeberbescheinigung über das erzielte Bruttogehalt und die abgeführten Steuern.
- Alle Eltern, die nicht erwerbstätig sind und Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld oder Rente erhalten, reichen (unbeglaubigte) Kopien der entsprechenden Leistungsbescheide z. B. der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung ein.
- Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer vor z. B. Gewerbetreibende, unter Umständen Rentner*innen, bestimmte Steuerklassenkombinationen und wurde der maßgebliche Steuerbescheid noch nicht erstellt, so wird unter Berücksichtigung der glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse über den Antrag entschieden. Die Ausbildungsförderung wird insoweit unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald der Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegt, wird später über den Antrag abschließend entschieden.