02. Wann und wie stelle ich meinen Antrag?
Stell deinen Antrag am besten gleich nach der Zulassung und deiner Entscheidung, in Berlin zu studieren.
Grundsätzlich solltest du den Antrag auf Ausbildungsförderung so früh wie möglich (6 bis 8 Wochen vor Beginn des Semesters) stellen.
Beachte die Antragsfristen:
Grundsätzlich beginnt die Förderung mit dem Monat des Studienbeginns. Stellst du den Antrag jedoch erst in einem späteren Monat, wird erst ab diesem Monat gezahlt. Die Vormonate gehen dann verloren.
Du kannst deinen BAföG-Antrag ganz bequem von zu Hause aus auf www.bafoeg-digital.de -das kostenfreie Antragsportal des Bundes und der Länder- stellen.
Du registrierst dich dort einmalig und kannst dann alle Vorteile nutzen.
Am besten du stimmst der Langzeitspeicherung zu, dann kannst du auch zukünftig auf deine Daten zugreifen und in Folgeanträge übernehmen.
Der Antragsassistent führt dich durch den gesamten Antragsprozess und lädst ganz einfach alle erforderlichen Unterlagen online hoch.
Das Datum der erfolgreichen Übertragung gilt als Antragsdatum.
Du schaffst es nicht fristgerecht (z. B. 31.10. für BAföG ab Oktober) den Antrag an das Amt zu übermitteln? Dann schicke uns eine kurze Mitteilung mit deinen Angaben (Name, Adresse, ggf. Förderungsnummer wenn schon vorhanden) über das Kontaktformular, dass du BAföG beantragst. Die Formblätter reichst du dann über dein Nutzerbereich bei BAföG- Digital, über das Upload-Portal oder postalisch nach.
BAföG-Digital bietet dir auch die Möglichkeit, deine Eltern oder deinem/deiner Partner*in per E-Mail über ihre notwendige Beteiligung am Antragsverfahren zu informieren. Mit der E-Mail können diese dann das Formblatt 3 über das Portal BAföG-Digital ausfüllen.
Über einen BAföG-Antrag wird regelmäßig für 12 Monate entschieden (Bewilligungszeitraum).
Kürzerer Bewilligungszeitraum:
- Dein Studium endet vorher.
- Der Antrag wird nicht zu Semesterbeginn gestellt.
- Der Leistungsnachweis wird vorher fällig.
- Ein Auslandssemester oder Urlaubssemester steht an.
Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes solltest du dann einen neuen Förderungsantrag stellen. Hältst du diese Frist nicht ein, geht zwar der Förderungsanspruch nicht verloren, es entsteht jedoch eine (vermeidbare) Zahlungsunterbrechung.
Wann sollte ich meinen BAföG-Erstantrag stellen?
How to BAföG digital