Wenn deine laufende BAföG-Förderung am 30.09. endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen!
Damit vermeidest du Unterbrechungen in der Auszahlung.
Das Volldarlehen nach dem BAföG ist eine besondere Form der Förderung. Es kann dir gewährt werden, wenn dein Anspruch auf „normales“ BAföG (Zuschuss/ Staatsdarlehen) ausgeschöpft wurde.
Beispiele:
• eine andere Ausbildung nach mehr als einem Fachrichtungswechsel ohne volle Semesteranrechnung)
• oder deine Förderungshöchstdauer überschritten wurden und keine Gründe (mehr) vorliegen, die deine Förderung in der Überschreitungsphase mit Zuschuss/Darlehen rechtfertigen