15. Zinsloses BAföG-Volldarlehen

Das Volldarlehen nach dem BAföG ist eine besondere Form der Förderung. Es kann dir gewährt werden, wenn dein Anspruch auf „normales“ BAföG (Zuschuss/ Staatsdarlehen) ausgeschöpft wurde.

Beispiele:
• eine andere Ausbildung nach mehr als einem Fachrichtungswechsel ohne volle Semesteranrechnung)
• oder deine Förderungshöchstdauer überschritten wurden und keine Gründe (mehr) vorliegen, die deine Förderung in der Überschreitungsphase mit Zuschuss/Darlehen rechtfertigen