Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab; fehlende Unterlagen werden angefordert. Wir bitten darum, in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen. Um die Anträge schneller bearbeiten zu können, sind die telefonischen Sprechzeiten auf Mittwoch bis Freitag von 10 bis 12 Uhr beschränkt.
15. Zinsloses BAföG-Volldarlehen
Das Volldarlehen nach dem BAföG ist eine besondere Form der Förderung. Es kann dir gewährt werden, wenn dein Anspruch auf „normales“ BAföG (Zuschuss/ Staatsdarlehen) ausgeschöpft wurde.
Beispiele:
• eine andere Ausbildung nach mehr als einem Fachrichtungswechsel ohne volle Semesteranrechnung)
• oder deine Förderungshöchstdauer überschritten wurden und keine Gründe (mehr) vorliegen, die deine Förderung in der Überschreitungsphase mit Zuschuss/Darlehen rechtfertigen