Aufenthalt in Berlin

Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Aufenthalt zum Studium und des Asylverfahrens

Aktuelles:

(Stand: 14.06.24)

Die EU-Kommission hat am 13.06.24 vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehen, um ein weiteres Jahr, vom 5. März 2025 bis zum 4. März 2026, zu verlängern.

Angesichts der anhaltenden russischen Angriffe auf die zivile und kritische Infrastruktur in der Ukraine sind derzeit keine sicheren und dauerhaften Bedingungen für die Rückkehr der Menschen in die Ukraine gegeben. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die Gründe für den vorübergehenden Schutz fortbestehen und dass er als notwendige und angemessene Reaktion auf die aktuelle Situation um ein weiteres Jahr verlängert werden sollte.

Bis über diesen Vorschlag entschieden ist, gilt das Folgende weiter:

Wenn du aus der Ukraine geflüchtet bist und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz hast, die mindestens bis zum 1. Februar 2024 gültig war, gilt diese Erlaubnis einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 fort.

Das bedeutet:

Du musst keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein Termin bei der Ausländerbehörde (LEA) ist nicht nötig. 

 

  • Aufgrund der automatischen Verlängerung bleiben die Möglichkeiten zum Arbeiten, Studium, Bezug von Sozialleistungen, Reisen ins Ausland und sonstige Gewährleistungen und Freiheiten erhalten, die mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden sind.
  • Inhaber solcher Aufenthaltserlaubnisse sind also auch weiterhin leistungsberechtigt nach dem SGB II und SGB XII und haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Kindergeld, Wohngeld und Leistungen der Krankenkassen.
  • Achtung: dies gilt nicht für Fiktionsbescheinigungen! Falls du eine Fiktionsbescheinigung hast, die in den nächsten Wochen abläuft, musst du rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen!

Weitere Infos und ein Kontaktformular zur Verlängerung deiner Fiktionsbescheinigung findest du auf der Seite des LEA.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat ein bundesweites Informationsblatt  in ukrainischer, englischer und russischer Sprache veröffentlicht, welches die wichtigsten Informationen zur Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse enthält: 

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pdf: Verfahrenshinweise für Aufenthalt in Berlin (5.73 MB)