Das studierendenWERK BERLIN ist vom 23. - 31. Dezember geschlossen. Am 2. Januar sind wir wieder für euch da.
Infos für internationale Studierende
Was internationale Studierende beachten müssen
Für internationale Studierende gibt es in Deutschland viele Möglichkeiten, neben dem Studium Geld zu verdienen. Zum Beispiel als Kellner*in, als wissenschaftliche/studentische Mitarbeiter*in (HiWi, SHK, Hilfskraft) oder als Nachhilfelehrer*in. Allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen und Vorschriften, die zu beachten sind.
Allgemeine Informationen zum Jobben haben wir auf unserer Seite Infos rund um den Studijob zusammengestellt.
Was besonders internationale Studierende darüber hinaus beachten sollten, fassen wir im Folgenden zusammen.
Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt. Wenn du jedoch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, musst du (wie deutsche Studierende) in bestimmten Fällen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Nähere Informationen hierzu findest du auf unserer Seite Infos rund um den Studi-Job unter dem Punkt „Was ist das Werkstudentenprivileg“.
Für Studierende aus anderen Ländern gelten besondere gesetzliche Regelungen:
Bist du aus einem Drittstaat, hast du in der Regel ein Visum zu Studienzwecken gemäß § 16b Aufenthaltsgesetz. Damit darfst du neben dem Studium pro Kalenderjahr insgesamt 140 volle Tage auf deinem Arbeitstagekonto sammeln. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
1. Du arbeitest real 140 volle Tage (mehr als 4 Stunden) oder 280 halbe Tage (bis zu 4 Stunden) oder
2. Du arbeitest in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche. Während der vorlesungsfreien Zeit kannst du unbegrenzt arbeiten. In diesem Fall zählt jede gearbeitete Woche pauschal als 2,5 Arbeitstage.
Es ist nicht notwendig, dass du das ganze Jahr durchgehend ausschließlich nach einer der beiden Möglichkeiten arbeitest.
Beispiel: Du jobbst grundsätzlich nach der Möglichkeit 2. In der Vorlesungszeit arbeitest du jedoch eine Woche lang mehr als 20 Stunden, zum Beispiel an 4 Tagen je 6 Stunden. Dies ist kein Problem in Bezug auf dein Arbeitstagekonto. In diesem Fall zählt die betreffende Kalenderwoche nicht pauschal als 2,5 Arbeitstage. Hier werden die 4 real gearbeiteten Tage gewertet. Es werden 4 volle Tage auf dein Arbeitstagekonto angerechnet.
Achtung: Arbeitest du in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche, kann dies Auswirkungen auf deine Sozialversicherungspflicht haben. Infos dazu findest du auf unserer Seite Infos rund um den Studi-Job unter „Was ist das Werkstudentenprivileg“.
Egal wie du dein Arbeitstagekonto füllst: Zum Ende des Jahres ist es wichtig, dass du ohne Zustimmung des Landesamts für Einwanderung insgesamt nicht mehr als 140 volle Tage gearbeitet hast. Deshalb ist es wichtig, dass du eine gute Übersicht über deine Arbeitstage hast.
Arbeitest du als studentische*r oder wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an der Hochschule oder als studentische*r Mitarbeiter*in im studierendenWERK werden diese Arbeitstage nicht auf dein Arbeitstagekonto angerechnet. Diese Regelung kann auch für andere Jobs gelten, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zu deinem Studium haben. Wir empfehlen dir in diesen Fällen, dich vorab kurz beim Landesamt für Einwanderung zu informieren.
Eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ist nur mit Zustimmung des Landesamtes für Einwanderung möglich, außer diese Zustimmung ist bereits auf deinem Aufenthaltstitel oder dem Zusatzblatt angegeben.
Wenn du einen Sprachkurs besuchst oder an einem Studienkolleg teilnimmst, gelten für dich ebenso die oben ausgeführten Regelungen.
Die regionalen Kontaktstellen der Bundesagentur für Arbeit haben häufig eine Jobvermittlung für Studierende. An großen Hochschulen gibt es oft Career Services, an die du dich wenden kannst. Online-Stellenbörsen findest du auf den Webseiten der Hochschulen. Eine Stellenbörse, die sich speziell an Studierende richtet, ist das Hochschul-Jobportal stellenwerk.
Manchmal reicht auch ein Blick auf Aushänge an der Hochschule oder in die Anzeigen der lokalen und regionalen Zeitungen.
Wissenschaftliche/studentische Mitarbeitende (HiWi, SHK, Hilfskraft):
Einige Studierende arbeiten als wissenschaftliche oder studentische Mitarbeitende an der Universität.
Sie betreuen zum Beispiel die Bibliothek, leiten Tutorien oder recherchieren Literatur für Professor*innen.
Diese Stellen sind eine gute Ergänzung zum Studium. Wenn du Interesse hast, solltest du dich im Sekretariat deines Instituts nach freien Stellen erkundigen und auf die Aushänge an der Universität achten.
Außerhalb des Campus:
Klassische Studi-Jobs außerhalb des Campus sind zum Beispiel Kellnern, Arbeiten auf Messen, Babysitten und Kurierdienste.
Seit 2015 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,42 Euro pro Stunde.
Wie viel du verdienst, hängt jedoch oftmals sehr von deinen eigenen (Fach-)Kenntnissen, der Berufsbranche und dem regionalen Arbeitsmarkt ab. In Städten wie München und Hamburg sind die Stundenlöhne meist höher, aber auch die Lebenshaltungskosten.
Das Wichtigste vorweg: Kündige bei einer Schwangerschaft nicht vorschnell deinen Arbeitsvertrag!
Du als Schwangere und dein ungeborenes Kind sind gesetzlich am Arbeitsplatz besonders geschützt. Arbeitgebende müssen dafür sorgen, dass deine Gesundheit und die deines Kindes nicht gefährdet wird. Nachtarbeit, das Heben von schweren Lasten, der Umgang mit gefährlichen Chemikalien etc. sind tabu. Schwangere haben zudem einen besonderen Kündigungsschutz.
Können Arbeitgebende keine geeignete Tätigkeit anbieten, werden Schwangere in der Regel freigestellt und erhalten den Mutterschutzlohn. Für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes kommt das Mutterschaftsgeld als Lohnersatzleistung infrage.
Tipp für internationale Studierende: Nach der Geburt haben auch Eltern mit einem Visum zu Studienzwecken die Möglichkeit, Familienleistungen zu erhalten (Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss), wenn sie ihre Erwerbstätigkeit aufgrund der Elternzeit nicht (vollumfänglich) ausüben können bzw. einen Arbeitsvertrag haben.
Die Situationen von Schwangeren* oder Studierenden mit Familie sind sehr individuell. Informiere dich daher am besten bei der Sozialberatung!
Unsere Sozialarbeiter*innen können auch in finanziellen Notlagen mit dir nach Lösungsoptionen suchen.