BAföG in 2022

BAföG-Reform und Heizkostenzuschuss

Foto: Felix Noak / stW BERLIN
Bild zeigt BAföG-Sachbearbeiterin, die einer Studentin den BAföG-Bescheid erklärt.

Das Jahr 2022 stand, ebenso wie das Vorjahr, im Zeichen der Pandemie und deren Auswirkungen auf den Hochschulbereich. Ein besonderes Augenmerk lag auf den Regelungen und Entwicklungen rund um das BAföG.

Studienzeit und Förderungszeit
Im Kontext der Pandemie wurde das Wintersemester 2021/2022, wie alle vorherigen Semester, nicht in die Regelstudienzeit einberechnet. Durch die Änderung im §126a BerlHG konnten viele Studierende in den letzten 24 Monaten ihre Studien- und Förderungszeit verlängern. Trotz des Spitzenwerts an Folgeanträgen im Jahr 2020 bemerkten wir 2021 einen Rückgang, der sich 2022 fortsetzte, da viele Studierende ihre Ausbildung abschlossen.

Antragslage
Obwohl die Zahl der Folgeanträge sank, verzeichneten wir 2022 einen Anstieg bei den Erstanträgen. Ob dieser Zuwachs direkt auf die Gesetzesnovelle zum BAföG im Herbst 2022 zurückzuführen ist, kann noch nicht abschließend bewertet werden.

Foto: Felix Noak / stW BERLIN
Bild zeigt Bafög-Sachbearbeiter, der durch eine Akte blättert

Gesetzesnovelle BAföG 2022
Die wesentlichsten Änderungen der Gesetzesnovelle im BAföG beinhalteten:

  • Erhöhung der BAföG-Sätze um 5,75%.
  • Anstieg der Elternfreibeträge um 20,75%.
  • Anhebung der Altersgrenze für Studienanfänger von 30 auf 45 Jahre.
  • Anpassung der Vermögensfreibeträge auf 15.000 € (unter 30 Jahren) und 45.000 € (ab 30 Jahren).
  • Erweiterte Zuschläge für Miete, Kranken- und Pflegeversicherung sowie höhere Zuschläge für Kinderbetreuung.

 

Foto: Felix Noak / stW BERLIN
Bild zeigt Studierende, die auf einem Tablet den Online-BAföGantrag stellt

Digitale Antragsstellung
Das bereits 2021 eingeführte Portal "BAföG digital" ermöglichte Studierenden eine digitale Antragsstellung. Allerdings traten im Jahr 2022 mehrfach technische Probleme auf, die zu Unterbrechungen der Online-Funktionalität führten. Die Verarbeitung der eingehenden Dokumente erfolgte weiterhin auf Papier. Die Einführung einer vollständigen E-Akte ist leider erst für 2024 in Aussicht gestellt.

 

Foto: Felix Noak / stW BERLIN
Bafög-Sachbearbeiterin erkklärt einer Studierenden ihren Antrag

Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen
Der Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen wurde im September erfolgreich umgesetzt. Die Auszahlung wurde direkt über die Landeshauptkasse abgewickelt, wovon insgesamt 18.009 Förderfälle profitierten.

Ausblick
2022 war geprägt von bedeutenden Änderungen im BAföG-Gesetz und der Digitalisierung des Antragsprozesses. Trotz technischer Herausforderungen sind wir zuversichtlich und bemüht, unseren Service für Studierende stetig zu verbessern. Für das kommende Jahr planen wir die Wiederaufnahme von persönlichen Sprechzeiten, die mithilfe eines Terminvereinbarungstools koordiniert werden sollen.

Grafik zeigt Entwicklung der Anzahl Studierender in förderungsfähigen Studiengängen. Diese ist gegenüber dem Vorjahr gesunken und beträgt 2022 191799 Studierende. Die Anzahl durch BAföG gerförderter Studierender ging ebenfalls zurück und betrug 2922 24134.
Die Erstanträge stiegen 2022 auf insgesamt 10697, die Anzahl der Folgeanträge sank auf 22004.

Die Anzahl der Studierenden in förderfähigen Studiengängen hat sich 2022 leicht gesenkt, dementsprechend sank auch die Anzahl der durch das BAföG geförderten Studierenden leicht.
Während die Zahl der Erstanträge leicht stieg, sind die Folgeanträge im Jahr 2022 leicht gesunken.

Die Förderquote hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, von 175 Prozent auf 17,7 Prozent.
Der durchscnittliche monatliche Förderbetrag ist 2022 gestiegen und beträgt nun 719 Euro.

Die Förderquote ist im Jahr 2022 leicht gestiegen, der durchschnittliche monatliche Förderbetrag ebenso.

Die Summe der ausgezahlten Fördermittel hat sich 2022 erhöht und betrug 185,7 Millionen Euro. 2021 betrug sie noch 183,5 Millionen Euro.

Die Summe ausgezahlter Fördermittel ist auch 2022 gestiegen, was sich auf die Erhöhung der Fördersätze durch die Gesetzesnovelle 2022 zurückführen lässt.