Beratung Barrierefrei Studieren in 2023
Ungebrochener Beratungsbedarf bei Studierenden mit Beeinträchtigung
Die Beratung „Barrierefrei Studieren“ hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, Studierende zu unterstützen, die aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigungen spezielle Bedürfnisse haben. Dies umfasst eine umfassende Beratung zu diversen Themenbereichen wie dem Nachteilsausgleich, den besonderen Zulassungsbedingungen und den Möglichkeiten der Studienfinanzierung, die auf beeinträchtigungsbedingte Anforderungen zugeschnitten sind.
Das Beratungsangebot richtet sich in erster Linie an Studierende, die mit länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen konfrontiert sind. Dazu gehören nicht nur die sichtbaren Beeinträchtigungen wie Mobilitätseinschränkungen oder Hör- und Sehbehinderungen. Auch Studierende mit Erkrankungen oder Beeinträchtigungen wie Morbus Crohn, Krebs, Rheuma, HIV, AD(H)S, Autismus, psychischen Erkrankungen, Legasthenie und anderen nicht sofort erkennbaren Beeinträchtigungen können vom Angebot profitieren. 2023 war die Nachfrage nach Beratungen ungebrochen hoch, es fanden insgesamt 3380 Beratungen statt (2022: 3084).
Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeit von „Barrierefrei Studieren“ ist die Zuständigkeit für die Gewährung von Inklusionszulagen nach dem Berliner Hochschulgesetz. Dabei steht im Vordergrund, dass Studienbewerber*innen und bereits eingeschriebene Studierende aufgrund ihrer beeinträchtigungsbedingten Bedarfe entsprechend unterstützt werden. Je nach individueller Situation können diese Inklusionsleistungen beispielsweise in Form von Studienassistenz, finanzieller Unterstützung für Bücher oder auch Dienstleistungen wie Gebärdensprachdolmetscher*innen gewährt werden. Ziel der Beratung ist es, Chancengleichheit im Studienalltag für alle Studierenden zu gewährleisten. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1,13 Mio Euro an Inklusionsleistungen ausgezahlt (2022: 1,32 Mio Euro). Insgesamt 189 Studierende erhielten Inklusionsleistungen (2022: 176).