Hier finden Sie wichtige Anlaufstellen außerhalb des studierendenWERKs und eine Auswahl wichtiger gesetzlicher Grundlagen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Gesetz verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit folgenden Merkmalen/Themen:
- Ethnische Herkunft oder Rassismus,
- Geschlecht,
- Religion oder Weltanschauung,
- Behinderung,
- Alter,
- sexueller Identität.
Das AGG enthält Rechte und Pflichten für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes finden Sie einen kurzen Erklärfilm und weitere Informationen zum AGG:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html
Weitere wichtige Gesetze auf der Bundesebene sind z.B. das Grundgesetz und das Sozialgesetzbuch. Im SGB IX finden sich Reglungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Gesetze auf Landesebene in Berlin
Landesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst (LGG)
Das LGG verpflichtet die Einrichtungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur aktiven Frauenförderung. Es sieht unter anderem Frauenförderpläne und Frauenvertretungen vor. Hier finden Sie weitere Informationen zum LGG:
https://www.berlin.de/sen/frauen/recht/landesgleichstellungsgesetz/lgg/
Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Berlin
Im LADG werden neben denen bereits im AGG genannten Merkmalen weitere genannt, die als schützenswert gelten. Dies sind z.B. sozialer Status und chronische Erkrankungen, geschlechtliche Identität und Sprache. Das LADG schützt vor Diskriminierung ausgehend von Berliner Behörden oder anderen Berliner öffentlichen Einrichtungen. Mit dem Gesetz werden präventive und diversitybezogene Ansätze gestärkt. Die Kultur der Wertschätzung wird als verbindliches Leitprinzip der Berliner Verwaltung festgeschrieben. Die Ombudsstelle des Landes Berlin unterstützt bei Beschwerden.
Mehr Informationen zum LADG: https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/
Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz- PartMigG )
Das sogenannte Gesetz der offenen Tür will die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte fördern. Die Vielfalt Berlins soll sich in der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln. Ein wichtiger Punkt ist z. B. die Einführung von Förderplänen und Zielvorgaben. Eine Fachstelle unterstützt die Verwaltung.
Mehr Informationen zum PartMigG:
https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/partizipation-in-der-migrationsgesellschaft/