Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Zugangsdaten, die auch bei der Kündigung des eigenen Firmentickets im Bestellportal zu verwenden sind:
Firmenticketvereinbarung: 130580708
Passwort: 08kiNneV!20
Schritt 2
Für das VBB Firmenticket oder das Berlin-Abo müssen Sie ein Passfoto von sich im Portal hochladen. Für das Deutschland-Firmenticket ist KEIN Foto erforderlich.
Schritt 3
Nachdem Sie den Firmenticketantrag über den Login gestellt haben, erhält der Bereich Personalmanagement von der BVG eine E-Mail mit der Aufforderung, Ihre Berechtigung zur Nutzung des Firmentickets zu bestätigen. Diese Bestätigung muss bis zum 10. des Vormonats erfolgen. Danach erhalten Sie eine Bestellbestätigung von der BVG für das persönliche Firmenticket.
Achtung! Bitte beachten Sie, dass der Beginn immer nur zum 1. eines Monats möglich ist. Da der Bereich Personalmanagement Ihre Berechtigung zur Nutzung des Firmentickets bestätigen muss, stellen Sie den Online-Antrag bitte immer bis spätestens zum 5. des Vormonats. Beachten Sie bitte auch Feiertage und Wochenenden bei Ihrer Antragstellung. Die Anträge für Firmentickets müssen immer bis spätestens zum 10. des Vormonats bei der BVG eingegangen und von uns bestätigt sein!
Wichtige Infos
Kündigung: Das Abo sollte ausschließlich im BVG-Bestellportal gekündigt werden (siehe FAQs).
Achtung: Sollten Sie vor dem 12.10.23 ein Firmenticket erworben haben, ist Ihrer bisherigen achtstelligen Kund*innennummer ab sofort neu eine „1“ vorangestellt: 620xxxxx.
Tickets im Vergleich
VBB-Firmenticket AB
Deutschlandticket Job
Weitere Abos: Berlin-Abo (nicht als Jobticket erhältlich)
Geltungsbereich
Berlin AB
deutschlandweit
Berlin AB
Übertragbarkeit
nicht übertragbar
nicht übertragbar
nicht übertragbar
Kostenfreie Mitnahme
Mo-Fr ab 20.00 Uhr; Sa, So und feiertags ganztägig ein Erwachsener und bis zu drei Kindern
ja
nein
nein
Ein Hund
ja, Berlin AB
ja, VBB-weit
ja, AB
Ein Fahrrad
nein
nein
nein
Monatlich kündbar
ohne Nachberechnung im 1. Jahr
nein
ja
Nein, erst nach 12 Monaten Laufzeit, vor Ablauf keine Kündigung möglich
stW-Arbeitgeberzuschuss
15 Euro
15 Euro
0 Euro
BVG-Rabatt
8 Euro
2,90 Euro
0 Euro
Preis
(Ab 01.01.2025, inkl. Arbeitgeberzuschuss und BVG-Rabatt)
Max. 43,90 Euro/Monat
40,10 Euro/Monat
29 Euro
FAQ:
Grundsätzlich kann jede*r Beschäftigte das VBB-Firmenticket AB oder Deutschlandticket Job beantragen. Ausnahmen bestehen u. a. für Beschäftigte in der Probezeit, für Praktikant*innen und studentische Aushilfen, bei ruhenden Arbeitsverhältnissen. Den genauen Personenkreis finden Sie im § 1 der Dienstvereinbarung Firmenticket-Zuschuss.
Sobald der Antrag von der BVG bestätigt wurde und Sie Ihr VBB-Firmenticket oder Deutschlandticket Job zum gewünschten Termin erhalten haben, wird Ihnen der Arbeitgeberzuschuss von 15 Euro monatlich mit Ihrem Entgelt überwiesen. Die BVG bucht durch Lastschrift den rabattierten Preis des beantragten Firmentickets von Ihrem Konto ab. Das Ticket selbst wird Ihnen durch die BVG übersandt.
Die Zahlung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses wird auf der jährlichen Steuerbescheinigung gesondert ausgewiesen, weil der Betrag auf die Entfernungspauschale angerechnet wird (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Bitte berücksichtigen Sie, dass das VBB-Firmenticket eine Laufzeit von 12 Monaten hat und sich automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei einer vorzeitigen Kündigung erfolgt die Abrechnung des Nutzungszeitraumes auf der Grundlage der jeweiligen Preise der Monatskarten VBB-Umweltkarten mit der entsprechenden räumlichen Gültigkeit. Dies kann zu Nachberechnungen führen. Sofern die Kündigung aufgrund Ausscheiden erfolgt (z. B. Rente oder Kündigung), findet keine Nachberechnung statt.
Das Firmenticket kann entweder monatlich oder einmal jährlich bezahlt werden.
Das Deutschlandticket Job kann nur monatlich bezahlt werden.
Das Abo sollte ausschließlich im BVG-Bestellportal gekündigt werden.
Gehen Sie dazu einfach auf 'Kündigung' und geben Sie Ihre Kundennummer sowie Ihr Geburtsjahr ein. Wenn die Kündigung über das Bestellportal erfolgt, wird Ihr Arbeitgeber automatisch per E-Mail über die Kündigung informiert.
Bitte beachten Sie, dass Kündigungen, die über andere Wege eingereicht werden, unter Umständen von der BVG nicht akzeptiert werden, ohne dass Sie darüber benachrichtigt werden.
Ein VBB-Firmenticket wird unabhängig von der Zahlung immer für 12 Monate abgeschlossen. Das Ticket ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Möchten Sie das Ticket vor Ablauf von 12 Monaten kündigen, so kann dies zu Nachberechnungen durch die BVG führen.
Für ein Deutschlandticket Job ist ebenso ein Abo abzuschließen, welches aber monatlich kündbar ist.
Im Bestellprozess besteht die Möglichkeit, ein bereits vorhandenes VBB-Abo (BVG oder auch S-Bahn Berlin GmbH) aufgrund der Teilnahme am VBB-Firmenticket zu kündigen. Hier erfolgt auch keine Nachberechnung, sofern das neue VBB-Firmenticket sich nahtlos anschließt. Zuviel gezahlte Beträge (z. B. bei Jahreszahlung) werden Ihnen erstattet.
Tipp: Sie müssen im Bestellprozess Ihre Kundennummer angeben. Diese finden Sie beispielsweise in ihren Kontoauszügen oder in Briefen, die Sie von der BVG erhalten haben.
Die Umwandlung des bisherigen stW-Firmentickets auf das Deutschlandticket Job erfolgt zum 1. Mai 2023 automatisch.
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Dann öffnet sich ein Kontaktfeld, in das alle Änderungen eingetragen werden können. Benötigt wird dazu auf jeden Fall die Kundennummer bei der BVG – zu finden bei der Abbuchung des Ticketpreises auf dem Kontoauszug. Man findet hier auch Informationen was bei Namensänderungen oder gewünschten Änderungen im Tarif oder der Zahlweise z.B. von monatlich auf jährlich oder umgekehrt zu tun ist.
Der Prozess zur Beantragung eines Tarifwechsels (z.B. von Berlin AB zu Berlin ABC) ist inzwischen in vereinfachter Form auf dem Onlineportal der BVG verfügbar. Die Funktion ist als Button im BVG-Bestellportal nach dem Login hinterlegt.
Wichtige Informationen:
Tarifwechsel für Firmenticketabonnements können durch den Arbeitnehmenden im BVG-Bestellportal in Auftrag gegeben werden.
Im Anschluss ist der Tarifwechsel durch den Arbeitgebenden im BVG-Verwaltungsportal zu bestätigen oder abzulehnen. Die vorgegebene Bestätigungsfrist bis zum 6. eines Monats für eingehende Bestellungen gilt auch für Beantragungen des Tarifwechsels.
Durch den Tarifwechsel wird Ihnen eine neue fahrCard zugestellt. Die bisherige fahrCard kann zum Starttermin des Tarifwechsels selbständig entsorgt und muss an die BVG nicht zurückgegeben werden
Bei Fragen zur Dienstvereinbarung Firmenticket-Zuschuss oder wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zum nutzungsberechtigten Personenkreis im studierendenWERK zählen, wenden Sie sich bitte an den Personalservice unter: jobticket@stw.berlin
Bei technischen Fragen zur Nutzung des Bestellportals nutzen Sie bitte das Handbuch, die Hinweise und Kontaktmöglichkeiten auf der Website der BVG.