Gastronomischer Service für Hochschulen
Das studierendenWERK BERLIN ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und daher mit einer öffentlichen Aufgabe betraut. Worin diese besteht, wird im Studierendenwerks-Gesetz des Landes Berlin formuliert. Grundlegend ist es unsere Aufgabe, die Versorgung von Studierenden sicher zu stellen.
Es ist uns darüber hinaus gestattet, auch Hochschulangehörige und Gäste der Hochschulen zu versorgen. Und das tun wir sehr gerne: Viele Hochschulangehörige sind schon seit Jahren unsere Stammgäste.
Auch wenn wir bei über 35.000 Gästen pro Tag nicht immer jedes Gesicht gleich wieder erkennen: Wir freuen uns, dass Sie da sind und wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.
Die häufigsten Fragen, die uns von Hochschulangehörigen immer wieder gestellt werden, möchten wir an dieser Stelle auf einen Blick beantworten.
Wir können die Preise für Studierende nur deshalb so niedrig halten, weil wir hierbei unterstützt werden. So zahlen die Studierenden mit ihrer Semestergebühr einen so genannten Sozialbeitrag, der an das studierendenWERK BERLIN abgeführt wird. Zudem erhält das studierendenWERK einen Zuschuss durch das Land Berlin.
Sehr streng wird kontrolliert, dass diese Zuwendungen wirklich ausschließlich in die Versorgung von Studierenden fließt. Die Verköstigung von Hochschulangehörigen oder Gästen der Hochschulen muss daher komplett kostendeckend sein.
Dies beinhaltet nicht nur den Warenwert der Lebensmittel, sondern auch die laufenden Betriebskosten der Mensen und Coffeebars, Kosten für Reinigung, Energie und Beschaffung, Kosten für Investitionen und natürlich Personalkosten. Entsprechend gestalten sich die Preiskategorien für Hochschulbeschäftigte und Gäste der Hochschulen.
Gewinn erwirtschaftet das studierendenWERK nicht. Aber es muss alle genannten Bedingungen beachten, muss dafür sorgen, dass die eingekauften Lebensmittel allen wichtigen Qualitätsstandards entsprechen und es muss nachweisen, dass es bei der Versorgung von Hochschulbediensteten bzw. Hochschulgästen kostendeckend arbeitet.
Eine Quersubventionierung der Studierenden-Preise durch die Einnahmen aus der Versorgung der übrigen Gästekreise erfolgt nicht. Die Preise für Studierende werden zum einen durch die Zuwendung des Landes Berlin gestützt, zum anderen durch die Studierenden selbst, die mit ihrem Sozialbeitrag einen wesentlichen Anteil zur Finanzierung des studierendenWERKs BERLIN beitragen.
Das hat zum einen häufig mit der Qualität der eingesetzten Waren zu tun, liegt aber auch an den besonderen Bedingungen, denen das studierendenWERK BERLIN als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt.
So beschäftigen wir unsere Mitarbeiter*innen nach Tarif, konkret dem TvöD. Saisonale Schwankungen bei den Gästezahlen können wir personell nur bedingt entgegen wirken – wenn z. B. in der vorlesungsfreien Zeit weniger Gäste in die Mensa kommen, beschäftigen wir trotzdem unseren festen Mitarbeiter*innenstamm in der Küche, in der Ausgabe und an der Kasse.
Der öffentliche Dienst bringt weitere Bedingungen mit sich, denen andere gastronomische Anbieter nicht unterworfen sind: So sind wir verpflichtet darauf zu achten, dass auch unsere Lieferanten sich an wichtige gesetzliche Regeln wie z. B. das Mindestlohngesetz halten. Daher können wir nicht immer den „billigsten“ Lieferanten beauftragen.
Bei der Zubereitung unserer Speisen achten wir nicht nur auf die Einhaltung aller geltenden Standards, es ist uns zudem wichtig, dass die Lebensmittel höchsten Ansprüchen genügend. So bieten wir zahlreiche Mahlzeiten an, deren Zutaten aus nachhaltiger Landwirtschaft bzw. Fischerei stammen und unser Kaffee und Kakao stammt ausnahmslos aus fairem Handel. Auch dies macht hier und da den preislichen Unterschied zu anderen Anbietern aus.
Das studierendenWERK BERLIN versorgt rund 35.000 Gäste täglich. Gerade in der Mittagszeit sind unsere Einrichtungen sehr stark besucht. Wichtig ist es daher, die Abrechnung der Speisen so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Das Suchen nach dem Portemonnaie oder dem nötigen Kleingeld auf der einen und ggf. dem Wechselgeld auf der anderen Seite nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und verursacht übermäßig lange Schlangen im Kassenbereich.
Bewährt hat sich daher die Nutzung der MensaCard. Sie ermöglicht die bargeldlose Buchung an den Kassen und sorgt für einen schnellen Durchlauf in diesem Bereich. Für jede Preiskategorie gibt es eine jeweils speziell codierte Version der MensaCard. Erhältlich sind die Karten an jeder Kasse des studierendenWERKs gegen einen Pfand von 1,55 Euro.
Beim Erwerb der Karte müssen Sie nachweisen, dass Sie Hochschulbeschäftigte sind. Dies kann über den Dienstausweis erfolgen oder über eine andere Bestätigung des eigenen Arbeitgebers. Wenn Sie also keinen Dienstausweis Ihrer Hochschule besitzen, fragen Sie einfach in Ihrer Personalabteilung nach einer Dienstbescheinigung. Anders als bei Studierenden, die ihren Studierendenausweis bei jedem Mensabesuch dabei haben müssen, brauchen die Hochschulangehörigen ihren Status nur einmal, direkt beim Erwerb der MensaCard, nachzuweisen.
Grundlegend ist es dem studierendenWERK BERLIN gestattet, auch die Gäste der Hochschulen zu versorgen. Aber auch diese benötigen eine MensaCard. Sie können die MensaCard an allen Kassen sowie den entsprechenden Automaten erwerben. Es gelten die allgemeinen Bedingungen der MensaCard.
In folgenden Einrichtungen gibt es die Gästekartenautomaten (Multiloader):
- Coffeebar HU Grimmzentrum
- Mensa TU Hardenbergstraße
- Mensa FU II
- Mensa HU Nord
- Mensa HTW Wilhelminenhof
- Mensa FU Lankwitz
- Mensa HU Oase Adlershof
- Mensa TU Marchstraße
- Mensa Berliner Hochschule für Technik
- Mensa FU Otto Suhr Institut
- Mensa TU Skyline
Wenn Hochschulen zum Beispiel einen Kongress ausrichten und die Mensa also mit einer größeren Gästegruppen besuchen möchten, ist das grundsätzlich möglich.
Wir bitten darum, im Vorfeld mit der Mensa Ihrer Wahl in der Mensa Ihrer Wahl an die Mensaleitung heranzutreten oder Ihr Anliegen an hochschulbewirtung@stw.berlin zu schreiben. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Versorgung Ihrer Gäste. Da sämtliche Mensaangebote unterschiedliche und speiseplanabhängige Preise haben, ist uns eine Angebotserstellung nur auf Gutschein-Basis möglich. Im Anschluss an Ihre Veranstaltung stellen wir die eingelösten Gutscheine dann in Rechnung.
Ein Gutschein kostet derzeit 11,95 € pro Person und beinhaltet jeweils eine Suppe oder Vorspeise, ein Mittagessen inklusive Beilagen, ein Dessert und ein Getränk zum Verzehr in der Mensa.
Damit wir für Ihre Veranstaltung gut gerüstet sein können – schließlich müssen wir die entsprechende Mehrmenge an Lebensmittel bestellen und die Dienstplanung für die Kassierer*innen, Köch*innen und nicht zuletzt die Spülkräfte dem erhöhten Arbeitsaufkommen anpassen, bitten wir darum, dass Sie sich – mindestens drei Wochen im Voraus – mit uns in Verbindung setzen.
Ja, jedoch verfügen nicht alle unsere Einrichtungen über die personelle und räumliche Ausstattung, um eine über den laufenden Betrieb hinausgehende Versorgung außer Haus umsetzen zu können.
Warme Mittagsgerichte stellen wir ausschließlich in unseren Mensen zur Verfügung. Eine Pausenversorgung kann daher lediglich mit belegten Brötchen, Kuchen, Obst sowie Heiß- und Kaltgetränken angeboten werden.
Wir sind auch hier verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Die Preise für die Pausenversorgung bilden also nicht nur die Kosten für die Lebensmittel ab, sondern auch die Aufwendungen des studierendenWERKs für Betrieb und Personal.
Für die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb des regulären Mensabetriebs müssen unter Umständen veränderte Dienstpläne erstellt und abweichend vom regulären Beschaffungsprozess Lebensmittelbestellungen getätigt werden.
Daher bitten wir Sie, sich mindestens drei Wochen im Voraus mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Anfrage richten Sie bitte ausschließlich per Mail an: Hochschulbewirtung@stw.berlin
Sofern Ihnen das jeweilige Angebot zusagt, wird die Pausenversorgung für Sie vorbereitet. Allerdings verfügen wir weder über Fuhrpark noch Fahrer*innen, sodass die Anlieferung bzw. Abholung von den Kund*innen selbst organisiert werden muss.
Die Versorgung Ihrer Veranstaltung außerhalb der regulären Mensa-Öffnungszeiten ist leider nicht möglich.
Die Personalplanung für unsere Mensen und Coffeebars ist so gestaltet, dass der tägliche laufende Betrieb gewährleistet wird. Nacht- oder Wochenendarbeit ist im Tarif des TVÖD unter bestimmten Bedingungen zwar möglich, bedeutet für die Mensen und Coffeebars aber in der Regel einen hohen organisatorischen Aufwand und für die Kund*innen einen erhöhten Preis aufgrund der Zeitzuschläge für unsere Beschäftigen.
Eine reine Vermietung von Geschirr bieten wir nicht an.
Geschirr geben wir nur in Verbindung mit einem Catering heraus.
Also Kaffee inkl. Kaffeetassen etc.