Foto: Felix Noak / stW BERLIN
Studierende sitzt vor ihrem Laptop, der das Bafög Digital Portal aufgerufen hat

11.11.2024

Nur noch bis 30.11.: Studienstarthilfe beantragen

1000 Euro für besonders bedürftige Studierende

Nur noch bis zum 30. November 2024  können Studierende, die unter 25 Jahre alt sind, ein Erst-Studium in Vollzeit aufnehmen (also Ersti im Erst-Studium sind) und den vollständigen Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben:

  • Bürgergeld und Ausbildungshilfe nach § 27 SGB II
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag (nicht Kindergeld)
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 91 SGB VIII)
  • Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 oder § 145 Abs. 1 SGB XIV
  • Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB XII – Kapitel 3)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII – Kapitel 4)

einmalig eine Studienstarthilfe von 1000 Euro über BAföG-Digital beantragen.

Der Erhalt der Sozialleistungen muss mit einem Bescheid, der nicht älter als sechs Monate sein darf, nachgewiesen werden.

Achtung: Für den Antrag benötigt man die BundID.
Die kann man zwar auch nur mit Benutzername und Passwort registrieren, wer es aber mit dem elektronischen Ausweis machen möchte, dem erklären wir im Video wie es geht. 

Achtung: Nur wer eine der oben genannten Sozialleistungen erhalten hat, hat Anspruch. Ausnahmen gibt es keine.

Zum Antragsportal auf den Button klicken.