Hinweise für die Anmietung barrierefreien Wohnraums
Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Zulassung oder Immatrikulationsbescheinigung von einer Berliner Universität oder Hochschule. Die Bewerbung erfolgt online auf dem Wohnheimportal unserer Homepage.
Bei Bedarf an rollstuhlgerechtem Wohnraum ist es sinnvoll, sich frühzeitig (bei Studienanfänger*innen bereits vor der Immatrikulation) mit der jeweils zuständigen Wohnheimverwaltung in Verbindung zu setzen.
Zu beachten:
- Im Aufnahmeantrag kann unter dem Punkt „Behinderung“ zwischen chronischer Erkrankung, Geh-, Seh- und Hörbehinderung sowie Rollstuhlnutzer ausgewählt werden.
- Bitte nutze auf unserem Bewerbungsportal das Feld „Hinweise“, um uns deine besonderen Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen.
- Bitte lege uns einen Nachweis für deine Behinderung oder chronische Erkrankung in Form einer Kopie des Schwerbehindertenausweises oder aktueller Atteste vor. Daraus soll die besondere Einschränkung hervorgehen, die eine Bevorzugung bei der Platzvergabe rechtfertigt. Den Nachweis kannst du entweder direkt online über den Aufnahmeantrag bei „Einzahlungsquittung Semesterbeitrag“ mit senden (wenn du die Einzahlungsquittung nicht mehr zu senden brauchst, da du bereits eine Immatrikulationsbescheinigung hast) oder du sendest den Nachweis nachträglich per E-Mail an die zuständige Wohnheimverwaltung.
Nach deiner Online-Bewerbung wird ein*e Mitarbeiter*in der Wohnheimverwaltung Kontakt mit dir aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Ist in den von dir ausgewählten Wohnheimen geeigneter Wohnraum vorhanden, so hast du Anspruch auf den nächsten freien Platz. Ist kein geeigneter Wohnraum in den von Ihnen ausgewählten Wohnheimen vorhanden, bekommst du ein anderes Angebot.
Zu beachten: Wenn es keine Nachfrage für den rollstuhlgerechten Wohnraum gibt, wird er an Studierende ohne Behinderung, befristet für ein Semester, vermietet. Bitte kontaktiere uns daher rechtzeitig (siehe Informationen unter „Bewerbung um einen Wohnheimplatz“).
Die bevorzugte Vergabe von Wohnraum bezieht sich nur auf die Erstversorgung.
Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, die als Programmstudierende nach Berlin kommen, werden ebenfalls bei der Wohnheimplatzvergabe bevorzugt.
Programmstudierende können sich jedoch nicht selbst beim studierendenWERK BERLIN um Wohnraum bewerben. Hier gelten besondere Regelungen. Du stellst einen Antrag bei deiner deutschen Universität oder der sie betreuenden deutschen Institution (z. B. DAAD, KAAD) mit Angabe deines spezifischen Bedarfs. Die Wohnraumvermittlung und -vergabe erfolgt dann von zentraler Stelle in der Abteilung Studentisches Wohnen des studierendenWERKs BERLIN.
Die Beratung Barrierefrei Studieren für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bieten Unterstützung und weitere Informationen zu allen Fragen rund um das Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Hier können auch Anträge auf Inklusionsleistungen wie Studienassistenz, Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen, Büchergeld und Hilfsmittel gestellt werden.
Die Kontaktadressen der Beratung Barrierefrei Studieren findest du >> hier