Das studierendenWERK BERLIN ist vom 23. - 31. Dezember geschlossen. Am 2. Januar sind wir wieder für euch da.
Bitte berücksichtigt die Schließzeiten unserer Mensen und ladet eure MensaCards/Coins rechtzeitig bis zum 20.12. auf, um waschen zu können.
Wie bewerbe ich mich um einen Wohnplatz?
Wo kann ich mich informieren?
Im InfoCenter Wohnen in der Hardenbergstraße 34, 10623 Berlin gibt es alle Informationen rund ums studentische Wohnen in Berlin.
Welche Voraussetzungen benötige ich für eine Bewerbung?
Für die Bewerbung brauchst du die Zulassung oder Immatrikulationsbescheinigung einer Berliner Universität oder Hochschule und die Einzahlungsquittung über den Semesterbeitrag.
Wie bewerbe ich mich aus dem In- und Ausland richtig?
Du kannst dich jederzeit über das Wohnheimportal online bewerben. Suche dir zuvor 3 Wunschwohnheime aus. Das kannst du je nach Lage zur Hochschule oder nach Wohnform oder nach der Höhe des Preises entscheiden. Fülle dann einfach den Wohnheimantrag mit deinen persönlichen Daten aus. Halte dazu bitte deine Zulassung oder die Immatrikulationsbescheinigung, die gültige Quittung über den Semesterbeitrag und den Personalausweis oder Pass bereit. Scanne und lade diese Dokumente hoch. Die eingescannten Dokumente dürfen die Größe von 500 KB je Dokument nicht überschreiten.
Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung mit meiner Familie?
Bitte nutze auch hierzu das Wohnheimportal. Im Online-Wohnheimantrag sind zwingend die Felder Familienstand, der Name des/der Ehepartners*in und gegebenenfalls das Feld Anzahl Kinder auszufüllen. Mit diesen Informationen können wir dir dann einen geeigneten Wohnraum anbieten. Bitte beachte, dass wir dir nur einen Wohnheimplatz anbieten können, wenn beide Partner*innen wohnberechtigt sind und in Berlin studieren. Aufgrund der wenigen Familienwohnungen verlängert sich die Wartezeit auf mehr als drei Semester.
Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung mit meiner Freundin oder mit Freunden?
Nur ein Mitglied der zukünftigen Wohngemeinschaft bewirbt sich zuerst über das Wohnheimportal. Im Wohnheimantrag ist die Anzahl der zusätzlichen Mitbewerber*innen anzugeben. Per E-Mail wird daraufhin ein „Anschreiben zur Bewerbung“ verschickt, in dem die weitere Vorgehensweise ausführlich erläutert wird. Hinweis: Alle Mitbewerber*innen müssen nach den Richtlinien zur Vermietung von Wohnheimplätzen wohnberechtigt sein.
Wann soll ich mich bewerben?
Wenn die Zulassung oder Immatrikulationsbescheinigung vorliegt und die Semestergebühren bezahlt sind.
Unter welchen Bedingungen verfällt eine gestellte Bewerbung?
Solange du keinen Mietvertrag hast, erhältst du alle 30 Tage eine Mail mit der Frage, ob du weiterhin Interesse an einem Wohnplatz hast. Beantworte die Frage mit „ja“, klicke den Link in der Mail an und bleibe dadurch weiterhin auf der Warteliste. Solltest du diese Mail nicht innerhalb von 5 Tagen beantworten, verfällt deine Bewerbung.