Info: Schließzeit Jahreswechsel
Das studierendenWERK BERLIN ist vom 23. - 31. Dezember geschlossen. Am 2. Januar sind wir wieder für euch da.
Neben studienbedingten Mehrbedarfen können auch Kosten infolge der Beeinträchtigungen entstehen, die nicht über das BAföG abgedeckt sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können diese nicht ausbildungsbedingten Mehrbedarfe beim Jobcenter (SGB II) oder beim Amt für Soziales (SGB XII) des Wohnbezirks beantragt werden.
Studierende, die vorübergehend oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, beantragen die Mehrbedarfe beim Amt für Soziales.
In allen anderen Fällen ist das Jobcenter zuständig.
Deutsches Studierendenwerk: Mehrbedarfe