Die Entscheidung für die geeignete Krankenversicherung sollte von Studierenden mit Beeinträchtigung gründlich überdacht werden, sodass eine gute gesundheitliche Versorgung für das Studium gewährleistet ist.
Wer als Schüler*in schon beitragsfrei über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert war, kann diesen Status auch während des Studiums bis zum 25. Lebensjahr beibehalten. Falls die Möglichkeit der Familienversicherung nicht besteht, weil du älter als 25 Jahre bist oder dein Einkommen zu hoch ist kommt die studentische Krankenversicherung in Betracht.
Für Studierende mit Beeinträchtigung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Verlängerung der Familienversicherung und der studentischen Versicherung zu beantragen.
Für Studierende, die keine Verlängerungsgründe bei der studentischen Versicherung geltend machen können, besteht mit Vollendung des 30. Lebensjahres die Möglichkeit der „Freiwilligen Versicherung“ bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für internationale Studierende gelten i.d.R. die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studierende. Internationale Studierende haben ebenfalls die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten studentischen Versicherung zu wählen