Foto: Felix Noak / stW BERLIN
Fröhlich wirkende Studierende an einem Tisch in einem Seminarraum. Ein*e Student*in sitz im Rollstuhl.

1. Gibt es besondere Zulassungsbedingungen für mich?

Einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalt ihr durch eine fristgerechte Bewerbung bei der gewünschten Hochschule.

Härtefallantrag

Studienbewerber*innen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung können unter bestimmten Voraussetzungen über einen Härtefallantrag eine sofortige Zulassung zum Studium, unabhängig von der Note und ohne Wartezeit, beantragen. Ein kleiner Teil der Studienplätze wird über diese Härtefallquote an Studienbewerber*innen vergeben. Mit einem aktuellen fachärztlichen Gutachten ist nachzuweisen, dass eine Wartezeit aus bestimmten Gründen nicht zumutbar ist.

Weitere Sonderanträge gibt es für die Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit.

Hinweis

Beachte hierfür die Vorgaben der jeweiligen Hochschule!
Beratung dazu erhaltet ihr bei den Beauftragten oder der Beratungsstelle für die Studierenden mit Beeinträchtigung eurer Hochschule.

Studienplätze in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden zentral über die Stiftung Hochschulstart vergeben.

Bewerbung mit Hochschulzugangsberechtigung 
aus dem Ausland:

Bewerber*innen mit Hochschulzugangsberechtigung aus der EU, dem EWR sowie der Schweiz können für grundständige Studiengänge i. d. R. einen Härtefallantrag stellen. Andere ausländische Bewerber*innen mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für die meisten Hochschulen über das Portal www.uni-assist.de bewerben.
Sie können dann keinen Härtefallantrag stellen, da sie bereits innerhalb einer Quote zugelassen werden. Beachte hierfür die Vorgaben der jeweiligen Hochschule!

Weiterführende Informationen