Wenn deine laufende BAföG-Förderung am 30.09. endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen!
Damit vermeidest du Unterbrechungen in der Auszahlung.
Kontaktinfos und Terminvereinbarung bei besonderen Beratungsbedarf (Fachrichtungswechsel, Leistungsnachweis, Einkommensaktualisierung, Überschreitung der Förderungshöchstdauer, Zweitausbildung).
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