Wenn deine laufende BAföG-Förderung am 30.09. endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen!
Damit vermeidest du Unterbrechungen in der Auszahlung.
Heizkostenzuschuss I:
Voraussetzung:
BAföG-Bezug mindestens einen Monat im WS 2021/22 und nicht in einer Wohnung der Eltern/Elternteile wohnend (automatische Auszahlung September 2022, Einzelfälle Dezember 2022).
Wer neben dem BAföG Wohngeld bezogen hat, meldet sich unter heizkostenzuschuss@stw.berlin und zahlt den Zuschuss an das BAföG-Amt zurück.
Wer von zwei BAföG-Ämtern den Zuschuss bekommen hat, meldet sich bei dem Amt, welches zeitlich zuerst BAföG gezahlt hat und zahlt den Zuschuss dorthin zurück.
Heizkostenzuschuss II:
Voraussetzung:
Wie beim Zuschuss I, aber BAföG-Bezug mindestens einen Monat im September - Dezember 2022!
Auszahlung wieder automatisch, voraussichtlich im April 2023.
Energiepreispauschale:
Inflationsausgleich:
Wird durch Arbeitgeber freiwillig und steuerfrei gezahlt. Er wird nicht auf das BAföG angerechnet und muss daher nicht gemeldet werden. Weitere Infos findet ihr unter: www.bundesregierung.de