Wenn deine laufende BAföG-Förderung am 30.09. endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen!
Damit vermeidest du Unterbrechungen in der Auszahlung.
Info: Jetzt Folgeantrag stellen!
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Info: BAföG-Amt ist nicht erreichbar
Aufgrund eines Softwareupdates ist das BAföG-Amt bis Donnerstag (04.07.) nicht erreichbar. Alternativ könnt ihr gerne euer Anliegen vorab per Mail an uns senden: info@stw.berlin oder unser Kundencenter unter 030 93939 – 70 kontaktieren.
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Diese Checkliste soll dir und uns die Arbeit erleichtern.
Verzögerungen in der Bearbeitung wollen wir so vermeiden.
Bitte beachte:
Im Einzelfall ist es möglich, dass aufgrund besonderer Umstände weitere Unterlagen erforderlich sind: Dein*e Sachbearbeiter*in wird dich hierüber informieren.
Bitte beantworte alle Fragen in den Formblättern. Bei den Betragsangaben wie z.B. Einkommen lasse bitte keine Felder frei (ggf. 0,00 eintragen).
Vergiss bitte nicht den Antrag zu unterschreiben, wenn du ihn nicht über BAföG-Digital einreichst.
Wenn du den Antrag über BAföG-Digital gestellt hast, kannst die Unterlagen in deinem Nutzerbereich hochladen.
Kopie des Personalausweises/Passes/des aktuellen Aufenthaltstitels
Wohnungsgeberbescheinigung oder auszugsweise Kopie vom Mietvertrag (Seiten Mietvertragspartner, Mietadresse, Mietbeginn und Unterschrift des Mietvertrags), sofern du nicht bei deinen Eltern wohnst
Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe, wenn du selbst Beiträge zahlst
Nachweis über eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum: Lohnabrechnung Nebenjob, Werkvertrag, Stipendiumsbescheid, Riester-Renten-Bescheinigung nach § 92 Satz 1 Nummer 5 EStG, Praktikumsvertrag, Ausbildungsvertrag bei dualem Studium, Waisenrentenbescheid
Nachweis zum Vermögen/Schulden zum Tag der Antragstellung: z. B. Kontoauszug zur Höhe des Giro-, Bank-, Spar-, Bauspar- und Prämiensparguthabens, Rückkaufswert Lebensversicherung, Schätzung eigenes Kfz (z. B.www.dat.de/gebrauchtfahrzeugwerte und Zulassungsbescheinigung Teil I)
Nachweise, falls du innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor Antragstellung Vermögenswerte an andere Personen (z. B. Eltern) übertragen hast
Lebenslauf: Vollständiger und lückenloser Werdegang
Nachweis über den Abschluss deiner Berufsausbildung (Abschluss-/Bachelorzeugnis) und die Zeiten der Erwerbstätigkeit oder der Ersatzzeiten (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit)
für das laufende Semester mit Angabe der Fächer, Hochschul- und Fachsemester. Für Folgesemester bitte die Immatrikulationsbescheinigung unaufgefordert einreichen.
mit den Einkommensnachweisen der Eltern, Ehepartner*in bzw. eingetragene*r Lebenspartner*in von 2022 (Einkommensteuerbescheid: vollständig alle Seiten inklusive aller Erläuterungen), Riester-Renten-Bescheinigung nach § 92 Satz 1 Nummer 5 EStG, Rentenbescheid, Entgeltbescheid über Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosengeld). Falls kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung). Falls auch dies nicht vorliegt (z. B: bei Einkommen im nicht-deutschen Raum) bitte den Gehaltsnachweis vom Dezember, der das Jahreseinkommen ausweist, einreichen.
Ggf. Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung in Kopie für Geschwister ab Klasse 10 bzw. ab dem 15. Lebensjahr
wenn Förderung ab dem 5. Semester beantragt wird, Nachweis der ECTS-Punkte, falls dem Amt eine generelle Festlegung durch den Fachbereich vorliegt oder du mindestens 30 Leistungspunkte pro Semester erreicht hast, ansonsten Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG)
wenn sich die aktuellen Einkommensverhältnisse der Eltern/Ehepartner*in bzw. eingetragenen Lebenspartner*in gegenüber dem maßgeblichen Kalenderjahr 2020 verschlechtert haben: (z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Eintritt ins Rentenalter), bitte das Einkommen für das Kalenderjahr 2022 hochrechnen und durch entsprechende Belege nachweisen (z. B. ALG-II-Bescheid, Rentenbescheid...)