Du kannst dich bei Studienabschluss (innerhalb der letzten 12 Monate) bewerben. Die Förderung ist einmalig möglich.
Es handelt sich um einen Zuschuss in der Höhe von 1.000 Euro.
Er muss also nicht zurückgezahlt werden.
Die Fördermittel sind begrenzt. Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sind die Mittel erschöpft, werden die restlichen Bewerbungen nicht mehr geprüft und das Antragsportal wird geschlossen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingegangen sind.
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich also nach dem Bewerbungsaufkommen.
Ist dieses sehr hoch (wie das in vergangenen Runden der Fall war), dauert es leider länger.
Sind die Mittel aus dem Fonds erschöpft, werden die restlichen Bewerbungen nicht mehr geprüft und das Bewerbungsportal wird geschlossen.
Du bist förderfähig, wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung:
- an einer Kooperationshochschule immatrikuliert bist,
- in Deutschland gemeldet bist und
- den Abschluss des Studiums innerhalb der nächsten 12 Monate erreichen kannst und noch offene Studienleistungen (z.B. Praxissemester, Module oder Abschlussarbeit) hast.
Gasthörer*innen und beurlaubte Studierende sind nicht förderfähig.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das zu diesem Zweck bereitgestellte, barrierefreie Online-Bewerbungsportal.
Alle Unterlagen und Erklärungen werden bei der Bewerbung über das Bewerbungsportal abgefragt.
Die Bewerbung kann zwischendurch pausiert werden. Das heißt, du kannst die Bearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, solange das Portal noch nicht geschlossen wurde. Solltest du deine Bewerbung nicht im selben Monat fertig stellen, in dem du ihn angefangen hast, achte bitte auf den geforderten Zeitraum für die Kontoauszüge (siehe unten).
Identität, Bewerbungsberechtigung und persönliche Förderfähigkeit werden anhand folgender Unterlagen überprüft:
- Angaben zum Studienfortschritt (bitte ausschließlich dieses Formular verwenden, dass von deiner Hochschule bescheinigt werden muss)
- Gültiger Personalausweis oder Pass und Aufenthaltstitel (Visum) in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung gültige Immatrikulations- oder Studienbescheinigung. Auf dieser müssen Hochschul- und Fachsemester sowie der Hörer*innenstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium usw.) ersichtlich sein.
- Motivationssschreiben (Beschreibung der persönlichen Situation und Gründe für die Bewerbung, Beschreibung der Motivation fürs Studium/Studienfach und wie das Studium geplant ist (z.B. Dauer der Studienzeit, Zeitpunkt des Studienabschlusses, geplante Praktika, Auslandsemester)
- Lückenloser Lebenslauf (wie für eine Job-Bewerbung, d.h. auch Zeiten von Arbeitslosigkeit o.ä.)
- Angaben zum geplanten Verwendungszweck, d.h. was du mit dem Zuschuss kaufen oder finanzieren möchtest
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Lückenlose Kontoauszüge des Vormonats vom eigenen Konto. Reichst du deine Bewerbung beispielsweise im Mai ein, brauchst du die Kontoauszüge von April.
Wichtig: Das Bewerbungsportal für die Zuschüsse akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg/jpeg, png und pdf.
Nur vollständig eingegangene Bewerbungen werden bearbeitet. Bitte überprüfe deine Bewerbung auf Vollständigkeit, bevor du ihn einreichst. Fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden und werden nicht nachgefordert!
Weitere Hinweise dazu, was du vor dem Senden deiner Bewerbung beachten musst, findest du weiter unten auf dieser Seite.
Ausschlusskriterien für eine Förderung sind z. B.:
- Unvollständige Unterlagen (s.o. die Auflistung der benötigten Unterlagen sowie geforderte Angaben im Antragsportal, z.B. Name auf Kontoauszügen etc.)
- Formale Voraussetzungen nicht erfüllt (s.o. die Auflistung der formalen Voraussetzungen)
- Geringere finanzielle oder soziale Bedürftigkeit
- Relativ hohes Vermögen
- Auszahlung des Zuschusses des studierendenWERKs BERLIN bereits in den letzten 12 Monaten erhalten
- Visum/Ausweisdokument ist zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelaufen
Ja, ein Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Als Nachweis dient ausschließlich die amtliche Meldebestätigung.
Ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung reichen nicht aus.
Die Meldebestätigung muss beim Bürgeramt beantragt werden, falls nicht vorhanden.